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[16374]

Date: March 10, 2002 at 17:58:55
From:
Mic, [acb38d92.ipt.aol.com]
Subject: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

Moin!!

Weiss zufällig jemand, wie das mit der Besteuerung von Traktoren ist??
Ich will meinen PÖL-DEUTZ Traktor wieder anmelden(§21), und weiss jetzt nicht, als was ich den anmelden soll!

Grünes Kennzeichen=Steuerbefreit, aber darf nur in der Land-/Forstwirtschaft eingesetzt werden

H-Kennzeichen=375DM(€ weiss ich jetzt grad nicht) pro Jahr, keine Einschränkungen

Jemand meinte mal, dass Fahrzeuge mit einer Erstzulassung von vor 1963 nach zul. Ges.-Gewicht versteuert werden!
Bis zu welchem datum geht das?? EZ von meinem ist der 24.8.1962!

wenn jemand was weiss-bitte posten!!

Danke+Gruß
Michael(der hofft, dass er den Deutz bis zum PÖLhöhlentreffen lackiert+angemeldet hat)

Responses:
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[16443]

Date: March 13, 2002 at 19:03:39
From:
Hilsi, [pc19f1894.dip.t-dialin.net]
Subject: Auch Auwirkung auf Führerschein mit 2-Achs Anhänger und H Kenneichen =>LKW

Moin
Wichtig ist auf jeden Fall zu bedenken, dass Du nur mit einem grünen Kennzeichen und lanw. Einsatz was zwei-Achsiges ziehen darfst.
Mit einem H-Kennzeichen brauchst Du mit einem Zweiachser dahinter den LKW-Führerschein weil's dann ein Zug mit mehr als drei Achsen ist.
Bei neueren und grösseren Treckern reicht dann auch der "neue" EG-PKW Führerschein nicht mal mehr für Solo weil da viele über 3,5 t wiegen.


gruss von der Elbe
Hilsi

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    [16452]

    Date: March 14, 2002 at 14:42:42
    From: Mic, [acb1c91d.ipt.aol.com]
    Subject: Re: Thx @all, ich werd nen Grünes Schild nehmen, als Buchst.-Kombi.....

    ...werde ich versuchen, OE-KO 1 zu bekommen(lest mal das OE als "Ö"), OE-RP 1 is vergeben(würde sonst für "Raps-Power" stehen), wenn KO 1 schon wech is, kommt halt OE-D 30 ran......wenn das weg is, werd ich mir was anderes einfallen lassen!!

    Gruß
    Michael

    PS: Schade dass ich nicht im "PO"-Kreis wohne, hätte sonst PO-EL 1 oder ne andere Zahl genommen ;-))

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    [16380]

    Date: March 10, 2002 at 22:36:29
    From: Rhanie, [nbg2-t4-2.mcbone.net]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hi MIC!

    Ich als nicht Traktorfahrer bin da nicht wirklich informiert, aber ohne Landwirtschaft wirds wohl ne H - Nummer werden, aber da gabs auch noch was mit "Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen", muss ich mich mal bei Alex schlau machen.

    evtl. geht auch noch nach Nutzlast, muss man wohl mal durchrechnen.

    Gruß Rhanie.

    (Der auch son Ding haben will!)

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    [16398]

    Date: March 11, 2002 at 13:28:12
    From: Mic, [acb330f9.ipt.aol.com]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hi Rhanie!!

    Tja, Landwirtschaft is easy, mein Dad hat eine!! Aber bei grünem Kennzeichen könnt ich ja net so durche Gegend kurven, wies mir grad innen Kram passt(leider)!
    Es is mal nen Bauer verurteilt worden(5 Stellige Summe) weil er mit seinem Trecker nen verunfallten PKW aus nem Graben gezogen hat!

    Also, entweder H oder nach Gewicht versteuern(am besten ich ruf da mal beim TÜV an und frag nach-die sollten das ja auch wissen, oder??)

    Du darfst Dich schon freuen-wenn alles klappt(§21 und Zulassung), komm ich mit dem Deutz nach DO gepölt!

    Der is etwas größer als der vom Otmar!
    Hat nen 2-Zylinder PÖLmotor mit 24PS!
    Und die Gänge sind wie beim Käfer angeordnet(nur musst du nicht den Schalthebel runterdrücken um den Rückwärtsgang einzulegen, nach hinten links reicht schon!)
    Einziger Haken am Deutz neben der Anhängerkupplung: Der is Grün(RAL 6002)-aber dafür mit Roten Felgen!!

    Grüße
    Michael

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    [16440]

    Date: March 13, 2002 at 13:41:27
    From: Fritz, [pd952392b.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hallo!

    Es is mal nen Bauer verurteilt worden(5 Stellige Summe) weil er mit seinem Trecker nen verunfallten PKW aus nem Graben gezogen hat!

    Sorry, das ist definitiv falsch. Ein fünfstelliges Bußgeld (außer in Italien (Lire) oder wenn Du bei den Stellen die Pf/Cent mitzählst) zahlt man noch nicht einmal, wenn man mit dem Traktor nachts ohne Licht als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs ist, und das mit 3,8 Promille - außer natürlich, man verursacht einen Schaden. Dann ist's aber kein Bußgeld bzw. Geldstrafe, sondern Schadenersatz.

    Daß Traktoren mit grünen Kennzeichen nur für im Rahmen der Landwirtschaft erforderliche Fahrten eingesetzt werden dürfen, halte ich ebenfalls für ein Gerücht. Dann würden sich ja z.B. die Bauern, die im Rahmen von Demonstrationen mit ihren Fahrzeugen Innenstädte blockieren, in diesem Sinne strafbar machen. Das habe ich noch nie gehört.

    Gruß,
    Fritz

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    [16466]

    Date: March 15, 2002 at 13:41:04
    From:
    landcruiser, [gw.hannover-stadt.de]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    @ fritz
    Zitat:"Daß Traktoren mit grünen Kennzeichen nur für im Rahmen der Landwirtschaft erforderliche Fahrten eingesetzt werden dürfen, halte ich ebenfalls für ein Gerücht. Dann würden sich ja z.B. die Bauern, die im Rahmen von Demonstrationen mit ihren Fahrzeugen Innenstädte blockieren, in diesem Sinne strafbar machen. Das habe ich noch nie gehört."

    Trotzdem Du das noch nie gehört hast, ist es der Fall.

    Bei Verstoß macht man sich nicht gleich strafbar, sondern begeht wohl zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar wirds meist erst wenns um Steuerhinterziehung in bestimmten Fällen geht.

    Frag mal Landwirte, die ihren Pferdeanhänger für einen Umzug verliehen haben und es gab eine Kontrolle durch einen pfiffigen Polizisten oder die BAG.

    Er nutze Schwiedervaters Anhänger mit dem grünen Kennzeichen jedenfalls nicht mehr.

    Noch eins: Bei Zulassung als LKW, egal welches Gewicht, gilt mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot ! Wers nicht glauben will, schaue auf www.landkreuzer.de unter 4x4/offroad. Da gibts einen Text zur Auflastung, dort ist es näher beschrieben.

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    [16469]

    Date: March 15, 2002 at 18:49:26
    From: Fritz, [p50806fe2.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hallo!

    Trotzdem Du das noch nie gehört hast, ist es der Fall.

    Möglich ist es schon. Ich lerne ja gerne dazu! Aber fünfstellige Strafen - niemals. Da muß noch was anderes gewesen sein.

    Bei Verstoß macht man sich nicht gleich strafbar, sondern begeht wohl zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar wirds meist erst wenns um Steuerhinterziehung in bestimmten Fällen geht.

    Genau.

    Frag mal Landwirte, die ihren Pferdeanhänger für einen Umzug verliehen haben und es gab eine Kontrolle durch einen pfiffigen Polizisten oder die BAG.

    Frag mal die Segelflieger, die die Transportanhänger für andere Zwecke verwenden. Wir wissen auch, daß das nicht in Ordnung ist, aber gemacht wird's trotzdem.

    Noch eins: Bei Zulassung als LKW, egal welches Gewicht, gilt mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot !

    Das ist mir bekannt. Bin aber früher, als mein erster Bus noch eine Baustelle war und deshalb noch als Lkw zugelassen war, trotzdem sonntags mit Anhänger gefahren.

    Gruß,
    Fritz



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    [16403]

    Date: March 11, 2002 at 18:21:21
    From: R.Lang, [pd954bf1c.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hi Michael,

    für die Festlegung der Steuer ist die KFZ-Steuerstelle beim zuständigen Finanzamt zuständig. Der TÜV macht nur die Gutachten nach denen das Amt die Steuer festlegt.Wenn man den Sachbearbeiter freundlich fragt bekommt dort eigentlich recht kompetent Auskunft.
    Der kann auch erklären was als eine selbstfahrende Arbeitsmaschine anzusehen ist.Doppelkarte von der Haftpflichtversicherung nicht vergessen,sonst machste die Wege doppelt.

    Gruss Rainer

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    [16401]

    Date: March 11, 2002 at 15:20:06
    From: Rhanie, [f-40-200.cvx-frankfurt.ipdial.viaginterkom.de]
    Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

    Hallo Mic!

    Zur Farbe: Der Deutz darf das, den gibts schon länger als drüben.

    Gruß Rhanie.

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