Content-Type: text/html Content-Type: text/html Content-Type: text/html Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

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[21604]

Date: November 06, 2002 at 18:17:22
From: Rhanie, [nbg2-t3-1.mcbone.net]
Subject: AltPÖLen und Rechtslage

Hallo!

Ich lehn mich jetzt mal aus dem Fenster:
Nachdem ich den Threat im grünen übers Altpölen und Rechtslage mitgekriegt hab, (meine Meinung hierzu, ist ja wohl allgemein bekannt.)
Ich hab da ne Bekannte, die noch nicht ganz fertsch mit ihrem Rechtsverdreher ist.
Das hätte folgende Möglichkeiten:
1.) Da sie noch nicht fertsch ist, hat sie auch kein Prob. damit ihre Tips hier unter meinem Namen "Öffentlich" zu machen.
2.) wenn wir das interessant genug gestalten, kauen sies im Unterricht durch. (Nachdem da nun viele fast fertige Rechtsverdreher drin rumhupfen und als Dozent ein (hoffe ich) Vollanwalt, könnte da durchaus was brauchbares rauskommen.)

Also, was ich brauche, sind Fragen das AltPÖLrecht betreffend, am besten mit Hinweisen auf irgendwelche Paragraphen und wie diese zu interpretieren sind.

Haut in die Tasten, wer was wissen will, es liegt an euch (und an dem Mädel, hab noch nicht gefragt, aber ich denk mal, ich könnts erfolgreich verkaufen.)

Gruß Rhanie.
P. S. @ Ralf! Sach ma, macht grün löschen Blöde, oder hast du schonmal gesehen, das wenn einer Wind macht, das dann ein Gesetz erlassen wird, das irgendwas erlaubt?!
Ich nich!
Macht ruhig so weiter, bis sie uns so eine reinwürgen, von der wir uns nicht mehr erholen!
Ihr könnt ja nicht stillehalten, wie die kleinen Kinder! (nehm ich gleich wieder zurück, würd ich meine Tochter mit beleidigen.)
(Das mit den Ar...löchern lass ich jetzt ERST mal, da wir uns pers. kennen.)

Responses:
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Date: November 07, 2002 at 11:04:12
From: Ralf Hofmann, [pd9584149.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage
URL:
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Hi Rhanie,

>2.) wenn wir das interessant genug gestalten, kauen sies im Unterricht durch. (Nachdem da nun viele fast fertige Rechtsverdreher drin rumhupfen und als Dozent ein (hoffe ich) Vollanwalt, könnte da durchaus was brauchbares rauskommen.)

das wär' doch was. Dann werden wenigstens brauchbare Begründungen geliefert, ganz egal, wie's ausgeht.

>Also, was ich brauche, sind Fragen das AltPÖLrecht betreffend, am besten mit Hinweisen auf irgendwelche Paragraphen und wie diese zu interpretieren sind.

O.K. dann fangen wir mal an:

1.) In §3.1 des KrW-/AbfG wird der Begriff "Abfall" definiert. Ist die Begriffsanwendung "Abfall" wirklich zwingend abhängig von der Entledigung, die im Gesetz genannt wird, d.h. keine Entledigung - kein Abfall?

2.) Wie stellt sich der Absatz 2 des §3 dar unter Berücksichtigung des Urteiles des EuGH vom 15.06.2000 ( NVwZ 2000, S.1156 ff) dar?
Inwieweit wird die Aussage im Absatz 2 (Die Entledigung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, wenn der Besitzer bewegliche Sachen einer Verwertung im Sinne des Anhangs II B) damit relativiert? Vergleiche dazu diesen Link: http://www.umweltallianz.de/documents/Endfassung%20Abgrenzungspapier110402.doc

3.) Welchen Einfluss hinsichtlich der derzeitigen Rechtsprechung (z.b. Aufschub eines Urteils, bis die Richtlinie aktualisiert wurde) hat die Beabsichtigung der EU-Kommission, die Richtlinie 75/442/EWG in folgendem Sinne zu ändern:
"Ein Entledigen von Stoffen und Gegenständen umfaßt deren Verwertung und Beseitigung.
Ein Entledigen liegt nicht vor, wenn Stoffe, Gegenstände, Produkte einschließlich Neben-, Zwischen- oder Koppelprodukte in ihrer bestehenden Form geeignet sind, entweder in industriellen und gewerblichen (Produktions-) Verfahren eingesetzt oder zum Zwecke des Ge- und Verbrauchs in Verkehr gebracht werden zu können. Die Eignung, in industriellen oder gewerblichen Verfahren eingesetzt werden zu können, ist insbesondere dann anzunehmen, wenn die jeweiligen Stoffe gegebenenfalls vorhandene (Nutzungs-)Spezifikationen dieser Verfahren einhalten."

Was bedeutet diese Änderung im Bezug auf das Einsammeln von Altpöl zum Einsatz als Dieseltreibstoffsubstitut im Privatfahrzeug eines Privatmannes (ohne Entsorgerlizenz).

4.) Ist das Einsammeln von Altpöl zum Zwecke des Einsatz als Dieseltreibstoffsubstitut im Privatfahrzeug nach derzeit gültiger Rechtslage (Urteiles des EuGH vom 15.06.2000) bereits als legal anzusehen oder nicht?

Die Fragen, die von Interesse sein könnten, lassen sich noch ausweiten, wenn Du uns ab und zu über den Stand der Diskussion auf dem Laufenden hälst. Vielleicht tauchen noch weitere interessante Ansätze auf. Zuerst will ich's aber mal bei diesen vier belassen.
Eine Diskussion mit dem Prof. im Unterricht ist mit Sicherheit nicht nur von großem Nutzen für uns, sondern auch für die Studenten, weil das eine typische Grenzfallsituation ist, die man schon als Herausforderung betrachten kann.

>P. S. @ Ralf! Sach ma, macht grün löschen Blöde,

Nee, das macht schööön! ;-))

> oder hast du schonmal gesehen, das wenn einer Wind macht, das dann ein Gesetz erlassen wird, das irgendwas erlaubt?!

Natürlich geht das nicht so einfach, darum geht's ja auch gar nicht.
Wenn sich aber herausstellt, dass die Einstufung von Altpöl in WGK 1 rechtswidrig ist, hat man im Streitfall mit einer Behörde schlagkräftige Argumente zur Hand. Eine Neueinstufung auf NWG mit all dem Wirbel, der damit verbunden ist, braucht's dazu gar nicht. Nur den harmlosen, selbstgemachten Vergleich mit offiziellen Analysewerten, die man "irgendwo her" bekommt und gesetzlichen Grenzwerten . . .

>Macht ruhig so weiter, bis sie uns so eine reinwürgen, von der wir uns nicht mehr erholen!

Was soll schon passieren? Nach jetziger Lesart ist's ohnehin verboten, Altpöl zu schnorren. Schlimmer werden kann's da nicht. Mir ist aber auch schon klar, das wirklich Wind machen nicht das Richtige ist. Eher durch die Hintertür und heimlich still und leise juristische Klarheit schaffen, um im Fall des Falles (irgendeinen von uns erwischt's ohnehin irgendwannn) den Jungs von der Umweltschutzbehörde Fakten auf den Tisch zu knallen, wo die 1.) nicht widersprechen können und 2.) lieber gleich den Schwanz einziehen, bevor sie sich selbst einen machen. In dem Punkt ist nämlich jeder Beamter mehr als empfindlich, wenn er sich dem Risiko aussetzt, für eine Fehlentscheidung zur Verantwortung gezogen zu werden. Und ein EU-Urteil ist da für jede Behörde DIE willkommenen Ausrede, um zu sagen: "Vielen Dank für den Hinweis" und einen in Ruhe zu lassen.

MfG
Ralf Hofmann

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    [21727]

    Date: November 12, 2002 at 21:32:00
    From: Rhanie, [pd9505bde.dip0.t-ipconnect.de]
    Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage

    Hallo Ralf!

    >>Soll ich seh jetzt wohl extra wg. den paar Viechern auf die Innenseite Nageln, oder was?!

    >Das ist überhaupt eine Idee. Dann verdoppelt sich die nutzbare Fläche!

    Du hast absolut NULL Ahnung von moderner Verwesungstechnik!
    Die hängen mir innen rum bis sie trocken sind, und wohin dann mit "das" bei diesen blöden Abfallgesetzen?!

    Hab grad deine Fragen gemailt, schau mehr mal.

    Gruß Rhanie.
    P. S. hab mich vorhin ne halbe Stunde mit ihr drüber unterhalten, die kann einen Totquasseln, die MUSS gut sein!!!

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    [21638]

    Date: November 08, 2002 at 09:40:30
    From: Rhanie, [pd9505be1.dip0.t-ipconnect.de]
    Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage

    Hi Ralf!


    >Die Fragen, die von Interesse sein könnten, lassen sich noch ausweiten, wenn Du uns ab und zu über den Stand der Diskussion auf dem Laufenden hälst.

    Werd ich machen.

    >Natürlich geht das nicht so einfach, darum geht's ja auch gar nicht.
    Wenn sich aber herausstellt, dass die Einstufung von Altpöl in WGK 1 rechtswidrig ist, hat man im Streitfall mit einer Behörde schlagkräftige Argumente zur Hand. Eine Neueinstufung auf NWG mit all dem Wirbel, der damit verbunden ist, braucht's dazu gar nicht. Nur den harmlosen, selbstgemachten Vergleich mit offiziellen Analysewerten, die man "irgendwo her" bekommt und gesetzlichen Grenzwerten . . .

    Sorry, da hab ich dich mit jemand verwechselt der unbedingt meint, er müsste die Jungs von der unteren Naturschutzbehörde damit aufwecken.
    Sich UNAUFFÄLLIG schlau machen, ist sicher nicht verkehrt.
    (das kommt davon, wenn dauernd das letzte Posting mitkopiert wird und man nur n Moped zum gucken hat.

    >Was soll schon passieren? Nach jetziger Lesart ist's ohnehin verboten, Altpöl zu schnorren.

    Glaub ich nicht! dann ist das Schnitzel, das dir der Wirt verkauft auch Abfall, denk mal drüber nach.

    >Schlimmer werden kann's da nicht.

    Man könnte da jemanden aufwecken, du bringst ja schliesslich auch nicht deine Sammlung Frühstücksziegel zu den Bullen und fragst die, ob du dir jetzt was machen kannst.

    >(irgendeinen von uns erwischt's ohnehin irgendwannn)

    Wenn wir vermeiden, jedem aufzudrücken was wir machen, könnten wir damit bis zu unserer Rente klarkommen.

    >den Jungs von der Umweltschutzbehörde Fakten auf den Tisch zu knallen, wo die 1.) nicht widersprechen können und 2.) lieber gleich den Schwanz einziehen, bevor sie sich selbst einen machen.

    Mal ganz im Ernst, wer ist den da Bitteschön in der Beweispflicht?
    Ich fahre ein Lebensmittel (das war es grade noch, genauso wie das Schnitzel das drin lag.)
    Muss mir da nicht der Grünfuzzi beweisen das ich irgendwelche Grenzwerte überschreite?

    Wie isses denn überhaupt damit:
    Es werden doch wohl höhere Grenzwerte an Giftstoffen für Lagerung von Pflanzenölen die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen gelten, als für das Lebensmittel?!
    Also muss ich doch wohl davon ausgehen (wenn der Wirt nicht Haarmann, oder der Italiener Borgia, oder so heist.) das der nicht als Terrorist die Bevölkerung Deutschlands ausrotten will, und die Grenzwerte für Lebensmittel einhält. (man könnt ihn ja noch fragen, ob er in seiner eigenen Kneipe ist.)

    Aber wenns jetzt losgeht, das irgendwelche Dumpfbeutel meinen, sie müssen da jetzt alle erreichbaren Beamtenbüttel rebellisch machen, wirds nicht mehr lange dauern, bis die die Beweislage umdrehen.

    Siehst de doch, "reichen sie uns die Ergebnisse ihrer (selbst bezahlten) Proben ein."
    Oder der mit der WGK: "müssen wir das PÖL Sicherheitshalber als WGK 3 einstufen."

    Die sind doch nicht ganz dicht, das geht nur bei unbekannten Stoffen, (Z. B. der bekannte "vergessene" Eimer an der BAB.) aber nicht, wenn der Stoff bekannt ist, dann gilt logischerweise das, was in der Fritöse des Wirts gilt.
    Nur ohne die Lebensmittelproblematik.

    Aber hier siehst du doch mal wieder ganz schön, was rauskommt, wenn irgendwelche Oberschlaumeier meinen, sie müssen was klären.

    By the Way: Was denkst du wohl, wie die, die vielen Agroleine, Nitrosamine etc. wohl aus dem Biodiesel rauskriegen wollen?
    RICHTIG! Gar nicht!

    >In dem Punkt ist nämlich jeder Beamter mehr als empfindlich, wenn er sich dem Risiko aussetzt, für eine Fehlentscheidung zur Verantwortung gezogen zu werden. Und ein EU-Urteil ist da für jede Behörde DIE willkommenen Ausrede, um zu sagen: "Vielen Dank für den Hinweis" und einen in Ruhe zu lassen.

    Die lassen einen auch in Ruhe, wenn sie garnix von wissen (wollen).

    Noch einer zur Abfalldefinition:
    Hab ich schon mal losgelassen: Wenn der Wirt sein PÖL normalerweise nach 7 Tagen wechselt, ich im aber das GebrauchtPÖL nach 6 Tagen abkauf, is es ja wohl kein Abfall, oder?
    Die Grenzwerte können dabei dann auch nicht erreicht sein, da es ja noch mind. 1 Tag als Lebensmittel gegangen währe.

    Soviel auch meine Meinung zur Rechtmässigkeit der Einstufung als WGK1.

    Ich sach ma, man braucht gar keine Fakten, (währ aber sicher nich verkehrt.) (schon gar nix Amtliches, das WÄHR VERKEHRT.) einfach die Leute mit dieser, oder ähnlicher Argumentation zutexten.
    Dann schau mer mal, wo die ihre Argumente hernehmen.

    Wenn wir jetzt aber meinen, wir müssten jeden Beamtena.... die Infos in den selbigen blasen, nur damit die ne gute Argumentationsstrategie aufbauen können, sind wir ja wohl selber schuld.

    Noch einer zu WKA: M. W. bevor die bei irgendnem konv. Kraftwerk in den Teillastbereich gehen, pumpen sie erstmal irgend n Staubecken auf.
    Man kann also sagen, in dem Staubecken wird die Windenergie gespeichert.
    Was mir grad einfällt: Man könnte mit überschüssigem Windstrom direkt an der Anlage Wasser zerlegen, und dann damit nen Motor füttern, der den Generator bei keinem, oder zuwenig Wind auf die Betr. Drehzahl schiebt.

    Wird bestimmt lustig, wenn dann son Ding mal umfällt, andererseits is ja im freien, und man kann ja Ventile an den H2 Tank dranmachen.

    Gruß Rhanie.
    P. S. Noch was zu: >(irgendeinen von uns erwischt's ohnehin irgendwannn)

    Hatte letztens wieder mal n nettes Gespräch mit Förstern, (nehm ich zumindest an, nachdem sie wieder mal bei der Scheune rumgehippt sind, ne Knarre dabeihatten (schon erstaunlich, mit was die auf Karnickel ballern wollen.) und ganz in Grün rumliefen.)

    Was issn das? (auf den Benz zeigend)
    Nach was siehts denn aus?
    Ja wie stinkt den der? (Motor war an)
    Keine Ahnung, hab Schnupfen.
    Ja so geht des net!
    Der soll auch fahren.
    Werden sie nicht frech... zutext.

    Das ganze nennt sich dann: "Verdacht auf schwerwiegende Fahrzeugmängel" (keine Ahnung, wie die auf sowas kommen.).
    Benz wird aufgeladen, zum TÜV gekarrt, der findet nur geringe Mängel (???????), ich krieg nen Mängelbericht.
    Mal davon ab, das ich meist nicht den Nachmittag Zeit hab, um mich mit Leuten über den Zustand meines Autos zu unterhalten, nehm ich langsam an, das ich bei uns nicht wirklich beliebt bin, keine Ahnung warum.

    P. P. S. Ich weiss, warum ich Grün nicht mag,.....

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    [21643]

    Date: November 08, 2002 at 17:51:16
    From: Ralf Hofmann, [p3e9e9de6.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage

    Hi Rhanie,

    >Glaub ich nicht! dann ist das Schnitzel, das dir der Wirt verkauft auch Abfall, denk mal drüber nach.

    die unterscheiden im KrW-/AbfG leider zwischen dem Produkt, dem die eigentliche Tätigkeit gilt und Stoffen, die "nebenbei" anfallen und nicht Ziel der Tätigkeit sind. So wird das Pöl zu Abfall (nach derzeitiger Lesart) und das Schnitzel zu Lebensmittel. Schwachsinnig aber wahr.

    >Man könnte da jemanden aufwecken, du bringst ja schliesslich auch nicht deine Sammlung Frühstücksziegel zu den Bullen und fragst die, ob du dir jetzt was machen kannst.

    Eine gewisse Vorsicht ist da bestimmt nicht verkehrt ;-)). Deshalb würde ich auch nicht die fragen, die die Entscheidung treffen sollen (die haben aus bekannten Gründen eh' keine Ahnung), sondern jemanden, der nix zu entscheiden hat, aber den juristischen Duchblick (so wie Deine Bekannten Jurastuis und ihren Prof.). Und mit diesen sauber vorbereiteten Juristischen Begründungen kann jeder Pöler jeden Verdacht sofort im Keim ersticken. Ich arbeite gerade an einem kleinen Ordner, in dem alles juristisch gerechtfertigt wird, was Otto Normalpöler so treibt. Wenn man den im Auto liegen hat, ist man bei einer Kontrolle von wemauchimmer haushoch überlegen und kann jede Frage an Ort und Stelle abschmettern (Wie, Sie wissen das nicht, Herr Wachtmeister? Hat Ihre vorgesetzte Dienststelle schon einen Lehrgang für Sie zur Fortbildung vorgesehen? Nein, nicht? Das können wir ändern . . . ;-)).

    >Wenn wir vermeiden, jedem aufzudrücken was wir machen, könnten wir damit bis zu unserer Rente klarkommen.

    Nee, ich mein' solche unvermeidlichen Situationen wie bei Björn oder so, wo auf einmal jemand vom Amt 'reingeschneit kommt und den Prallen machen will . . .

    >Mal ganz im Ernst, wer ist den da Bitteschön in der Beweispflicht?

    Primär natürlich die Behörde. Aber was ein begründeter Verdacht ist, hast Du ja auch schon mitbekommen. Und dann fängt der Ärger erst an, den man hinterher zwar gewinnt, aber endlos Zeit vergeudet. Darum kläre ich sowas lieber sofort. Und was ist die beste Waffe gegen Beamte? Nein, nicht die Flex! Aktenordner, Gesetzestexte und Auslegungen, die kein Mensch versteht, die aber wahr sein könnten. Damit kannst Du jenen Staatsdiener platt machen (nein, nicht durch aufdenKopfschlagen mit den Ordnern, sondern durch ungebremstes Vorlesen).

    >Ich fahre ein Lebensmittel (das war es grade noch, genauso wie das Schnitzel das drin lag.)

    Ich würde im Falle der Kontrolle ohnehin nur sagen, da ist Pflanzenöl drin, nichts von Altpöl.

    >Muss mir da nicht der Grünfuzzi beweisen das ich irgendwelche Grenzwerte überschreite?

    Korrekt. Man muss denen nur erlauben, dass sie eine Probe ziehen dürfen, nicht mehr.

    >Es werden doch wohl höhere Grenzwerte an Giftstoffen für Lagerung von Pflanzenölen die nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienen gelten, als für das Lebensmittel?!

    Schon möglich. Wenn es da eine Zone gibt zwischen Grenzwerten für Lebensmitteln und Grenzwerten zu WGK1, haben wir auch schon wieder gute Karten. Im Zweifelsfalle ein bischen mit Frischöl verdünnen und fertig.

    >Siehst de doch, "reichen sie uns die Ergebnisse ihrer (selbst bezahlten) Proben ein."
    Oder der mit der WGK: "müssen wir das PÖL Sicherheitshalber als WGK 3 einstufen."

    Ja, zum totlachen, diese Antworten. Dickes Diplom und keine Ahnung. Logisch, das solche Leute nur auf der Behörde eine Chance haben. In der freien Wirtschaft fliegen solche Rohrkrepierer sofort 'raus.

    >Aber hier siehst du doch mal wieder ganz schön, was rauskommt, wenn irgendwelche Oberschlaumeier meinen, sie müssen was klären.

    ;-)) Zumindest war ich erheitert.

    >y the Way: Was denkst du wohl, wie die, die vielen Agroleine, Nitrosamine etc. wohl aus dem Biodiesel rauskriegen wollen?
    RICHTIG! Gar nicht!

    DAS ist 'n guter Gedanke. Dem sollten wir eigentlich mal nachgehen. Stell Dir vor, wenn wir da nachhören und 'rauskommt, das Zeug bleibt alles drin. Das hat die Qualität einer Müllskandals ohne Grenzen. Die Biodieselhersteller, die solche Schweiereien machen, verliern die Zulassung, die Altpölmärkte brechen zusammen und wir bekommen das Zeug hinterhergeworfen, wenn wir nur in der Nähe von McDonals vorbeifahren ;-)) Let'z Fezzz!

    >Noch einer zur Abfalldefinition:
    Hab ich schon mal losgelassen: Wenn der Wirt sein PÖL normalerweise nach 7 Tagen wechselt, ich im aber das GebrauchtPÖL nach 6 Tagen abkauf, is es ja wohl kein Abfall, oder?
    Die Grenzwerte können dabei dann auch nicht erreicht sein, da es ja noch mind. 1 Tag als Lebensmittel gegangen währe.

    Das ist auch 'ne gute Idee. Wir holen keine Abfall wir handeln mit gebrauchtem Fritieröl. Solange die Grenzwerte für die Gastronomie noch nicht erreicht sind, kann's ja wieder in die Friteuse . . .

    >Soviel auch meine Meinung zur Rechtmässigkeit der Einstufung als WGK1.

    Die Einstufung ist eh' Banane. Nur wenn's einmal irgendwo drinsteht, fragt keiner mehr nach Sinn und Verstand . . .

    >Ich sach ma, man braucht gar keine Fakten, (währ aber sicher nich verkehrt.) (schon gar nix Amtliches, das WÄHR VERKEHRT.) einfach die Leute mit dieser, oder ähnlicher Argumentation zutexten.
    Dann schau mer mal, wo die ihre Argumente hernehmen.

    Ist schon richtig. Aber ab und zu ein Paragraph dazwischen wirkt noch besser.

    >Noch einer zu WKA: M. W. bevor die bei irgendnem konv. Kraftwerk in den Teillastbereich gehen, pumpen sie erstmal irgend n Staubecken auf.
    Man kann also sagen, in dem Staubecken wird die Windenergie gespeichert.

    Machen die das wirklich?

    >Was mir grad einfällt: Man könnte mit überschüssigem Windstrom direkt an der Anlage Wasser zerlegen, und dann damit nen Motor füttern, der den Generator bei keinem, oder zuwenig Wind auf die Betr. Drehzahl schiebt.

    Dann muss wieder ein Antriebsmotor mit auf den Turm, Gewicht, Statik, nee, das wird nix. Dann lieber in einem Windpark mit X Windrädern eine große Brennstoffzelle, die das für alle Windräder zusammen erledigt. Aber prinzipiell hat der Gedanke schon was . . .

    >Wird bestimmt lustig, wenn dann son Ding mal umfällt, andererseits is ja im freien, und man kann ja Ventile an den H2 Tank dranmachen.

    Ja, nicht so langweilig wie bisher, die Gondel brennt und fällt 'runter und fertig . . . dann haben wir wirklich was zu lachen ;-))

    >Das ganze nennt sich dann: "Verdacht auf schwerwiegende Fahrzeugmängel" (keine Ahnung, wie die auf sowas kommen.).
    Benz wird aufgeladen, zum TÜV gekarrt, der findet nur geringe Mängel (???????), ich krieg nen Mängelbericht.

    Ehrlich, die haben die Karre mitgenommen wegen dem Geruch? Nee, oder?
    Was würde ich dafür geben, dass die das mal mit mir machen. Die würden danach so einen Bogen um mich machen, das sie erst zur nächsten Schicht wieder im Stall wären.
    Das würde dann etwa so laufen: Fortbildung für Streifenpolizisten: 1. Wochenende: Verhältnismäßigkeit der Mittel, 2. Wochenende: Erkennen und Beschreiben von Fahrzeugmängeln, 3. Wochenende: Das Bild der Polizei in der Offentlichkeit, 4. Wochenende u.s.w.

    >nehm ich langsam an, das ich bei uns nicht wirklich beliebt bin, keine Ahnung warum.

    Keine Ahnung warum? ;-))) Du solltest eben mal ab und zu die Gerippe vor Deiner Scheunentür wegfegen, wenn sie abgefault und 'runtergefallen sind. Die Nachbarn rufen bestimmt immer bei den Grünen an und beschweren sich über die vielen Geier, die um's Haus kreisen (Herr Wachtmeister, tun Sie mal was, jetzt hat der Geier meinen Fiffi mitgenommen . . .)

    MfG
    Ralf Hofmann

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    [21653]

    Date: November 09, 2002 at 14:22:18
    From: Rhanie, [pd9505bd5.dip0.t-ipconnect.de]
    Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage

    Hallo Ralf!

    >Und was ist die beste Waffe gegen Beamte? Nein, nicht die Flex!

    ?????????????? Hähh?!

    >Aktenordner, Gesetzestexte und Auslegungen, die kein Mensch versteht, die aber wahr sein könnten. Damit kannst Du jenen Staatsdiener platt machen (nein, nicht durch aufdenKopfschlagen mit den Ordnern, sondern durch ungebremstes Vorlesen).

    Bin ich der Märchenonkel? Versuchs mal mit der Ordnermethode.

    >Ich würde im Falle der Kontrolle ohnehin nur sagen, da ist Pflanzenöl drin, nichts von Altpöl.

    Sollte man vieleicht mal son Argumentationsweg als FAQ, oder so machen.

    >Muss mir da nicht der Grünfuzzi beweisen das ich irgendwelche Grenzwerte überschreite?

    >Schon möglich. Wenn es da eine Zone gibt zwischen Grenzwerten für Lebensmitteln und Grenzwerten zu WGK1, haben wir auch schon wieder gute Karten. Im Zweifelsfalle ein bischen mit Frischöl verdünnen und fertig.

    Kann mir nicht vorstellen, das WGK1 noch als Nahrungsmittel durchgeht.

    >Ja, zum totlachen, diese Antworten. Dickes Diplom und keine Ahnung. Logisch, das solche Leute nur auf der Behörde eine Chance haben. In der freien Wirtschaft fliegen solche Rohrkrepierer sofort 'raus.

    Wer nix wird, wird Wirt und wer selbst dazu noch zu dämlich ist, geht halt aufs Amt.

    ;-)) Zumindest war ich erheitert.
    Ich finds langsam nur noch bedingt komisch.

    >DAS ist 'n guter Gedanke. Dem sollten wir eigentlich mal nachgehen. Stell Dir vor, wenn wir da nachhören und 'rauskommt, das Zeug bleibt alles drin. Das hat die Qualität einer Müllskandals ohne Grenzen. Die Biodieselhersteller, die solche Schweiereien machen, verliern die Zulassung, die Altpölmärkte brechen zusammen und wir bekommen das Zeug hinterhergeworfen, wenn wir nur in der Nähe von McDonals vorbeifahren ;-)) Let'z Fezzz!

    Die Produktionschritte bei der FME Herstellung sind ja wohl bekannt, da is nix dabei, wo man irgendwelche Agroleine etc. mit rauskriegt.
    Und im Glyzerin werden die netterweise auch nicht ausfallen.

    >Das ist auch 'ne gute Idee. Wir holen keine Abfall wir handeln mit gebrauchtem Fritieröl. Solange die Grenzwerte für die Gastronomie noch nicht erreicht sind, kann's ja wieder in die Friteuse . . .

    Genauso wars gedacht.
    (bloss albern, das man hier alles alle 1/2 Jahr wiederholen darf, bis es mal bei dem einen oder anderen durchsickert.

    >Machen die das wirklich?

    In Happurg z. B. hamse nen Stausee, und da pumpen sie immer munter rein und raus, glaub nicht, das die das machen, wenn das KW eh schon auf 100% steht.
    Aber ich kenn da einen, der mehr in der Dickstromtechnik drin ist, vieleicht lässt sich der mal dazu aus.

    >Dann muss wieder ein Antriebsmotor mit auf den Turm, Gewicht, Statik, nee, das wird nix. Dann lieber in einem Windpark mit X Windrädern eine große Brennstoffzelle, die das für alle Windräder zusammen erledigt. Aber prinzipiell hat der Gedanke schon was . . .

    Ähmm, sowas in der Art gibts glaub sogar schon, der Motor soll ja auch nicht bei Windstille laufen, sondern nur die letzten 5-10% bei zuwenig Wind mitschieben.

    >Ehrlich, die haben die Karre mitgenommen wegen dem Geruch? Nee, oder?

    Nee, da war nur die Eröffnungsveranstal"dung".
    In der Kür sind se dann noch wie bei Rumpelstielzchen um die Karre gehopst und haben Festgestellt das die Reifen alle Schwarz sind, unten Flacher als oben, das Profil etc. (Die Story mit der Profiltiefenmessung an der Hauptaufstandsfläche gibts ja auch erst seit ca. 15 Jahren, das ham die halt noch nicht ganz verinnerlicht.)

    >Was würde ich dafür geben, dass die das mal mit mir machen. Die würden danach so einen Bogen um mich machen, das sie erst zur nächsten Schicht wieder im Stall wären.

    Glaub mir, da brauchste viel Zeit. :(

    >Keine Ahnung warum? ;-))) Du solltest eben mal ab und zu die Gerippe vor Deiner Scheunentür wegfegen, wenn sie abgefault und 'runtergefallen sind. Die Nachbarn rufen bestimmt immer bei den Grünen an und beschweren sich über die vielen Geier, die um's Haus kreisen (Herr Wachtmeister, tun Sie mal was, jetzt hat der Geier meinen Fiffi mitgenommen . . .)

    Soll ich seh jetzt wohl extra wg. den paar Viechern auf die Innenseite Nageln, oder was?!

    Gruß Rhanie.

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    [21667]

    Date: November 10, 2002 at 12:56:33
    From: Ralf Hofmann, [p3ee33b5d.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: AltPÖLen und Rechtslage

    Hallo Rhanie,

    >Bin ich der Märchenonkel? Versuchs mal mit der Ordnermethode.

    nimm den, wo die Fliesenmuster drin abgeheftet sind.

    >Sollte man vieleicht mal son Argumentationsweg als FAQ, oder so machen.

    Ist nicht schlecht, sowas sollten wir auf alle Fälle vorbereiten, nur nicht öffentlich. Wenn einer ein Problem hat, zumailen (dann ist's meistens leider zu spät). Oder auf einem Treffen verteilen.

    >Kann mir nicht vorstellen, das WGK1 noch als Nahrungsmittel durchgeht.

    Eben, ich auch nicht. Da lässt sich im Einzelfall bestimmt was machen (Nachweis, dass der Inhalt des Behälters eben nicht WGK 1 ist).

    >Die Produktionschritte bei der FME Herstellung sind ja wohl bekannt, da is nix dabei, wo man irgendwelche Agroleine etc. mit rauskriegt.

    Eigentlich nur grob. Die haben bestimmt was dabei, wo sich unerwünschte Begleitstoffe irgendwann abscheiden. ODer die werden durch die Umesterung wieder harmlos. Ich werd' nächste Woche mal nachfragen . . .

    >Machen die das wirklich?

    In Happurg z. B. hamse nen Stausee, und da pumpen sie immer munter rein und raus, glaub nicht, das die das machen, wenn das KW eh schon auf 100% steht.

    Ja, bei Stauseen, die immer laufen ist das Usus. Aber im Verbund mit WK war's mir neu. Sollte da wirklich jemand nachgedacht haben?

    >Ähmm, sowas in der Art gibts glaub sogar schon, der Motor soll ja auch nicht bei Windstille laufen, sondern nur die letzten 5-10% bei zuwenig Wind mitschieben.

    Hat das was mit Mindestwindgeschwindigkeit zu tun, damit das Ding überhaupt läuft? Sonst wäre ein Generator am Boden doch sinnvoller.

    >Nee, da war nur die Eröffnungsveranstal"dung".
    In der Kür sind se dann noch wie bei Rumpelstielzchen um die Karre gehopst und haben Festgestellt das die Reifen alle Schwarz sind, unten Flacher als oben, das Profil etc. (Die Story mit der Profiltiefenmessung an der Hauptaufstandsfläche gibts ja auch erst seit ca. 15 Jahren, das ham die halt noch nicht ganz verinnerlicht.)

    Wegen dem Pöl hammse aber nix mehr gesagt, oder? Was waren denn die Mängel? Komplette Durchrostung ;-))?

    >Glaub mir, da brauchste viel Zeit. :(

    Das ist der Grund, warum bisher noch niemand einen Musterprozess durchgezogen hat. Ist irgendwo auch verständlich . . .

    >Soll ich seh jetzt wohl extra wg. den paar Viechern auf die Innenseite Nageln, oder was?!

    Das ist überhaupt eine Idee. Dann verdoppelt sich die nutzbare Fläche!

    MfG
    Ralf Hofmann

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    [21672]

    Date: November 10, 2002 at 14:33:48
    From: R.Lang, [pd954b3c2.dip.t-dialin.net]
    Subject: Pumpspeicher und Windkraft ein bisschen offtopic aber trotzdem interessant

    Hallo Ralf,
    ----------------------------------schnipp------------------------

    In Happurg z. B. hamse nen Stausee, und da pumpen sie immer munter rein und raus, glaub nicht, das die das machen, wenn das KW eh schon auf 100% steht.

    Ja, bei Stauseen, die immer laufen ist das Usus. Aber im Verbund mit WK war's mir neu. Sollte da wirklich jemand nachgedacht haben?

    ----------------------------------schnapp -------------------------

    Pumpspeicherkraftwerke sind Energiespeicher mit Eigenschaften eines
    Kondensators,die können mit Überschüssen langsam aufgeladen werden, und sind in der Lage kurzzeitig die Gespeicherte Energie bei Bedarf wieder abzugeben. (Kann bis zu einer gewissen Grenze die Hochfahrzeit von thermischen Kraftwerken überbrücken) Sie eignen sich auf Grund des relativ geringen Energievorates nicht zur Teillastabdeckung ohne das wirtschaftlich Verluste entstehen.

    ----------------------------------schnipp------------------------
    >Ähmm, sowas in der Art gibts glaub sogar schon, der Motor soll ja
    >auch nicht bei Windstille laufen, sondern nur die letzten 5-10% bei
    >zuwenig Wind mitschieben.

    Hat das was mit Mindestwindgeschwindigkeit zu tun, damit das Ding
    überhaupt läuft? Sonst wäre ein Generator am Boden doch sinnvoller.

    ----------------------------------schnapp -------------------------

    Die motorische Beschleunigung von Rotoren an WK-anlagen dient zur
    Verkürzung von Hochlaufzeiten bei geringen Windgeschwindigkeiten die jedoch schon eine positive Energiebilanz ermöglichen würden wenn der Rotor eine Mindestdrehzahl hätte. Den Effekt konnten wir im letzten Jahr anlässlich der Besichtung der WK-Anlage von Heiko beobachten und es wurde uns auf Grund der damalig herrschenen Windsituation vorgeführt. Die Erklärung für das Verhalten der Anlage kann dann automatisch. Heik könnte hierzu noch mehr sagen,es könnte schon fast der Stoff für eine Vorlesungsreihe sein.

    Hier nochmal ein Dank an Heiko und Robert die diese Veranstaltung damals ermöglicht haben.

    Ich kann nur empfehlen Die Veranstaltung im Rahmen von "Arbeitstreffen in der FH Wilhelmshaven" zu wiederholen, es war einfach ein tolles Erlebnis mit hohen Lernwert und angenehmen Ambiente.

    Gruss Rainer

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