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[33557]

Date: July 09, 2004 at 10:57:02
From: Rhanie, [p213.54.188.162.tisdip.tiscali.de]
Subject: O. T. Was vertsteht man unter Lebenslanger Garantie?

Hallo!

Hier bei uns wirbt n Heizungsmensch mit "Lebenslanger Garantie", was soll das heissen?
Wenn das Ding kaputt geht, is die Garantie um?

Gruß Rhanie.

Responses:
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Date: July 09, 2004 at 12:17:31
From: hastelloy, [p508b38a3.dip.t-dialin.net]
Subject: Garantie ist nur das was kleingedruckt dasteht

Hi Rhanie,

Garantie ist eigentlich nix, da freiwillige Leistung die defioniert wird (Kleingedrucktes).
Du mußt also im Zweifelsfall immer genau lesen um was es geht(dein Leben, das der Heizung wenn ja was garantiert und ausgeschlossen wird "Durchrostung ist Garantiefall- legt der TÜV aber vorher still bevor es Löcher gibt greift keine Garantie", normale Abnutzung ausgeschlossen? was bleibt dann noch?
Also immer schön lesen und auch "Folgekosten" mitbeachten....

Gruß
Andi

Beispiel um was es geht hier:
http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalt/20020725/b_3.phtml
daraus das:
Bei den Begriffen „Garantie“ und „Gewährleistung“ kommt es oft zu Missverständnissen. Ist das nicht alles dasselbe? Gibt es da überhaupt Unterschiede? Die gibt es, und die sind für Verbraucher sehr wichtig.

Gewährleistung ist eine gesetzliche Regelung. Sie verpflichtet den Verkäufer, Gewähr dafür zu leisten, dass verkaufte Neuware frei von Mängeln ist. Für Waren, die bis Ende 2001 gekauft wurden, gilt eine Gewährleistung von sechs Monaten. Ab dem 1. Januar 2002 hat sich diese Frist verlängert. Jetzt gelten 24 Monate. Bei gebrauchten Waren darf der Zeitraum – allerdings nur in beiderseitigem Einverständnis – auf zwölf Monate verkürzt werden.
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die vom Hersteller eingeräumt wird und sich meist auf Beschaffenheit oder Haltbarkeitsdauer eines Produkts bezieht.
Eine Garantie bringt also nur dann einen Vorteil, wenn sie den Leistungsumfang der ohnehin gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung durch entsprechende Zusätze auch tatsächlich erweitert. Sinnvoll in jedem Fall: Wenn der Verkäufer von Garantie spricht, klären Sie mit ihm, was in diesem Fall genau darunter fällt und was eben nicht. Seit dem 1. Januar 2002 können Sie das in schriftlicher Form verlangen.

„Lebenslange Garantien“ zum Beispiel können leicht den Eindruck erwecken, dass Produkte ein Leben lang halten. Abgesehen von der Frage, auf wessen Leben sich diese Garantiezeit bezieht, hängt es noch dazu vom Kleingedruckten ab, ob und wie dem Kunden geholfen wird. Die vermeintliche Sicherheit kann sich als Kaufverlockung entpuppen, wenn genau die entscheidenden Punkte von der Garantie ausgeschlossen werden.


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    [33564]

    Date: July 09, 2004 at 13:04:24
    From:
    Carsten, [dial-195-14-250-134.netcologne.de]
    Subject: Re: Garantie ist nur das was kleingedruckt dasteht

    Hi Rhanie,

    ich würds mal so vermuten: Der Typ weiß, dass der TÜV oder sonstjemand der prüft (am Ende noch er selbst) sowieso in ein paar Jahren sagt, "das Ding ist überaltet, erfüllt nicht mehr die Schadstoffnorm XYZ".
    Bis dahin darfst wahrscheinlich nix dran selbst verändern und mußt alle halbe Jahre seinen teuren Kundendienst kommen lassen zum Warten, vielleicht sogar zum Ein- und Ausschalten. Frag einfach mal nach dem Kleingedruckten.
    Aber, wie hastelloy ja schon andeuetete: Gewährleistung haste immer 2 Jahre. Da kommt er kaum drum rum...

    ng

    Carsten (noch Köln).

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    [33560]

    Date: July 09, 2004 at 11:31:43
    From: pit von DO, [195.128.40.90]
    Subject: soweit ich weiß ist das unlauterer Wettbewerb... k.t.

    ölh

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