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[37398]

Date: April 05, 2005 at 13:02:55
From: Rhanie, [p85.212.19.32.tisdip.tiscali.de]
Subject: O. T. Aber den Link wollt ich euch nicht vorenthalten
URL:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00.html

Hallo!

Ich will auch mal so schnell n paar Mios verdienen!

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/16/0,1872,2271568,00.html


dpa/reuters
Wenn Finanzbeamte Fehler machen, kann es teuer werden.


Frontal21

Steuer, Schuld und Sühne

Millionenschaden durch Behördenfehler

Es klingt unglaublich: Ein simpler Tippfehler versetzt einen 70-jährigen Rentner in Angst und Schrecken und kostet den Steuerzahler möglicherweise Millionen. Dabei wollte der Mann nur ehrlich sein und meldete sich telefonisch beim Finanzamt wegen eines Fehlers in seiner Steuererklärung für 2001.

04.03.2005

nächste Sendung:
05.04.05 21:00 Uhr
09.03.05

Der Beitrag als Video

Bürokratie ohne Sinn, Frontal21 16.06.2004

Alles geregelt, 12.08.2004

WISO Geld-Tipp Steuer

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Der Rentner, nennen wir ihn Rudolf B., ist 70 Jahre alt und hat ein paar Aktien. Die haben im Jahr 2001 einen Gewinn von 11.000 DM abgeworfen. Das meldet der Rentner dem Finanzamt.

Ein verhängnisvoller Fehler
Ab mit der Steuererklärung zum Finanzamt Sankt Augustin. Damit alles seine Ordnung hat. Doch da merkt der ehrliche Rentner: Er hat sich vertan! Seine Aktien haben über 17.000 DM Gewinn gemacht. Er hat dem Finanzamt glatt zu wenig angegeben. Das muss er sofort melden. Rudolf B. ruft die Behörde an.

Dort freut man sich über den ehrlichen Steuerzahler. "Danke, klar", sagt die nette Dame vom Finanzamt, "das kriegen wir hin". So tippt sie einfach den richtigen Betrag ein: 17.067 DM. Doch leider vergisst sie, den alten Betrag zu löschen. Deshalb steht da jetzt eine irre Summe: über eine Milliarde Mark.

Riesige Steuerforderung
Martin Fiedler von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf erklärt dazu: "Dies hatte zur Konsequenz, dass bezogen auf die Bemessungsgrundlage eine Steuer festgesetzt worden ist, die, so kann man es nicht anders sagen, schon in astronomischer Höhe begehrt wurde."

Der Brief vom Finanzamt enthält eine Steuerforderung von 287 Millionen Euro.

Von dem astronomischen Begehren der Behörde erfährt der Rentner erst, als er in seinem Briefkasten den Steuerbescheid findet: Für das angebliche Einkommen von über einer Milliarde muss der Rentner Steuern zahlen, ziemlich viel Steuern. Um genau zu sein: über 287 Millionen Euro.

Martin Fiedler

Ein hartnäckiger Tippfehler
Fiedler gibt zu: "Das muss jemanden, der davon betroffen ist, sehr schockieren. Sie müssen natürlich immer, wenn Sie den Gesamtsachverhalt erfassen wollen und die erforderliche Würdigung durchführen wollen, auch die Warte des Landes sehen. Hier ist es das Rechenzentrum, das quasi in Person dem Rentner gegenüber steht und im Rechenzentrum, einem Zentrum, das insgesamt zuständig ist für die Abarbeitung aller Steuerfälle. Dem sind hohe Zahlen per se nicht wesensfremd."

Wohl aber dem Rentner: 287 Millionen Euro! Noch unter Schock ruft er wieder die Behörde an, um ihr zu sagen, dass da etwas nicht stimmen kann. Die nette Dame vom Finanzamt reagiert prompt: "Ein Tippfehler, tatsächlich. Na, das korrigieren wir mal schnell, so."

Konto wird gepfändet
Normalerweise wäre das Problem jetzt gelöst. Aber leider entfalten Behörden gelegentlich ein unnormales Eigenleben, vor allem eine Finanzbehörde: "Man hat dann versucht, von Seiten der Verwaltung alles zu unternehmen, um die Konsequenzen dieses eingetretenen Fehlers zu beseitigen", so Fiedler. "Dies ist bedauerlicherweise nicht in jeglicher Ausprägung gelungen. Das ist jetzt schwierig in allen Facetten offen zu legen."

Der Kontoauszug ist für den Rentner ein Schock. (Szene nachgestellt)

Der Mann will sagen: Der Finanzapparat kriegt den Tippfehler nicht in den Griff - und das Amt schlägt erneut zu. Das merkt der Rentner als er von seinem Konto Geld abheben will. Das geht nicht. Sein Konto ist gepfändet. Zehn Millionen Euro will das Finanzamt - Steuervorauszahlung. Jetzt reicht es dem alten Mann.

Ohne Anwalt keine Klärung
Er nimmt sich einen Anwalt. Der Anwalt schreibt einen zweiseitigen Brief an das Finanzamt, mit Erfolg. Jetzt hat der Rentner Ruhe und der Anwalt Zeit, sein Honorar auszurechnen, mit Hilfe der Bundesgebührenordnung für Anwälte. 287 Millionen Euro Streitwert, das macht ein Honorar von 2,3 Millionen Euro. Bezahlen muss das der Staat.

Richtig, der Staat haftet für den Tippfehler: Wir fragen Fiedler: "2,3 Millionen Euro Anwaltshonorar, für nur einen Brief und das auch noch vom Staat, finden Sie das nicht ein bisschen viel?"

Pech für den Steuerzahler
Fiedler dazu: "Meine eigene Wertung möchte ich hier nicht voran stellen. Ich möchte mich bei der Beantwortung dieser Frage auf die gesetzlichen Grundlagen beziehen, und da muss man sagen, ist das im Prinzip derart vorgegeben."

Und das Prinzip ist auf der Seite des Anwalts. Deshalb kämpft er vor Gericht um seine Millionen - Pech für den Steuerzahler. Der wird einen Tippfehler teuer bezahlen.

Gruß Rhanie.

Responses:
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[37403]

Date: April 05, 2005 at 20:28:27
From: R.Lang, [p54ae8b23.dip0.t-ipconnect.de]
Subject: Re: Beamte irren nie ????!!!!!!

Wenn das öfters passiert geht der Eichel am Stock. Wenn man sich vorstellt wie die mit dem Steuerbürger umspringen wenn er sich mal geirrt hat, dann wirds Zeit das derartige Irrtümer vom Amt persönliche Konsequenzen haben, und zwar nicht bei der Tippse nein bei denen die so was planen, nämlich bei politisch Verantwortlichen. Das ist ja nicht der einzige Vopa der in Behörden so läuft, nicht nur bei unfehlbaren Finanzamt werden Fehler gemacht nein auch in anderen Behörden wie zum Beispiel die Arbeitslosenverwaltung in Nürnberg und Anderenorts.

Mit Plausibliltätskontrollen des Programms kann man die Wahrscheinlichkeit einer Eingabe kontrollieren und auf Aussergewöhnlichkeiten aufmerksam machen. ausserdem was ist das für eine Buchungsmentalität, wenn falsch gebucht wurde muss man dies normaler Weise transparent gegenbuchen und nicht mittels Radiergummi die Bücher korregieren. Die Gegenbuchung ist einfach mit der Bemerkung Fehlbuchung zu begründen, da sie nicht anonym erfolgt kann man eine Aktennotiz anlegen und ist für Fragen bei einer Revision gewappnet.

Gruss kopfschüttelnd Rainer

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