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[42116]

Date: August 29, 2006 at 12:59:16
From: Rhanie, [p85.212.18.24.tisdip.tiscali.de]
Subject: SUV: Steuerprivileg bleibt erhalten
URL:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,434007,00.html

Hallo!

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,434007,00.html

GELÄNDEWAGEN

SUV-Besitzer müssen weniger Steuern zahlen

Nach der Angleichung an EU-Recht waren die Steuern für schwere Geländewagen drastisch gestiegen. Doch jetzt hat ein deutsches Gericht die Regelung gekippt. Besitzer dicker SUV können demnach weiter von einem früheren Steuerprivileg profitieren.


Düsseldorf - Besitzer schwerer Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können weiterhin vom Steuerprivileg der günstigeren Gewichtsbesteuerung profitieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt. "Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft", ob die Steuerbehörde berechtigt gewesen sei, die Kraftfahrzeugsteuer durch den angefochtenen Bescheid zu ändern, befanden die Richter.



SUV: Steuerprivileg bleibt erhalten
Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUV gewehrt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren.

Für etwa 800.000 Fahrzeugbesitzer war nach der Umstellung der Kfz-Steuer ihr Gefährt drastisch teurer geworden. Bis zu neunmal höhere Steuern wurden mit einem Schlag fällig. Von der Abschaffung des Steuerprivilegs hatten sich die Bundesländer seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Dabei ging es bei der Initiative ursprünglich um Steuergerechtigkeit. Die offenkundig finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden. Doch die neue Steuer traf auch Handwerker und Gewerbetreibende.

Ein Steuerschlupfloch hatte es bis dahin möglich gemacht, dass die zahlungskräftigen Fahrer teurer Edelkarossen unverhältnismäßig wenig Kfz-Steuer zahlten. Der Trick: Eigentlich wurden die Luxusjeeps als Pkw genutzt, dafür wären zum Beispiel bei einem ganz normalen Modell 740 Euro Steuern fällig. Diese schweren Geländewagen wiegen aber mehr als 2,8 Tonnen. Damit konnten sie nach EU-Recht als Lkw versteuert werden und es fielen nur 200 Euro an.

Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A

har/ddp

Gruß Rhanie.

Responses:
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[42123]

Date: August 30, 2006 at 10:23:08
From: landcruiser, [p57a2d4e4.dip.t-dialin.net]
Subject: Ich muss euch entäuschen

Moin,

das ist ein Urteil in der ersten Instanz.
Es ist nicht das erste und nicht das letzte, welches in diese Richtung geht.
Es hat aber praktisch keine Bedeutung, da wie gesagt nur erste Instanz und die Parteien (schaut mal wer die Prozeßgegner sind) gewillt sind dies bis zur letzten Instanz durchzufechten.

Und selbst wenn es dann für mich und andere positiv ausgeht, ändert Vater Staat einfach die entsprechenden Vorschriften und man zahlt.

Wie Hilsi schon schrieb: Es geht um die Kohle und um nix anderes!

Ursprung der Abschaffung der 2,8 t Regelung sind übrigens nicht die "richtigen" Geländewagen, die die 2,8 t-Regelung gerichtlich (für alle) erstritten ahben, sondern die massenweise Zulassung der modernen Diesel-SUV-Kisten, die mit diesen Motoren die PKW-Abgasvorschriften nie geschafft hätten.
Daher wurden über die N1-Regelung (über 2,5 t) zulassungsfähig gemacht und kiegten dann dazu gleich noch 2,8 t reingequält, um auch noch wenig Kfz-Steuern zu zahlen.

Und das ist eine Sauerei, denn es wäre möglich diese Kisten mit vernünftigen Motoren mit PKW Euro III und IV zu bauen.

Natürlich war es billiger die ollen Maschinen zu nehmen und im Zuge der grenzenlosen Gewinnmaximierung nutzen die Autohersteller diese Mögichkeit weiterhin.

Wie immer gehts auf allen Seiten nur um die Kohle.
Zu Lasten der Steuerzahler und der Umwelt.

Grüsse

uwe

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    [42245]

    Date: September 13, 2006 at 18:01:51
    From: Rhanie, [p213.54.170.240.tisdip.tiscali.de]
    Subject: Re: SCHWERE GELÄNDEWAGEN Steuerprivileg wohl endgültig gekippt
    URL:
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,436893,00.html

    Hi Uwe!

    Hast scheinbar nicht Unrecht gehabt.

    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,436893,00.html

    SCHWERE GELÄNDEWAGEN
    Steuerprivileg wohl endgültig gekippt
    Jeep-Fahrer müssen scheinbar tiefer in die Tasche greifen. Der Bundesfinanzhof bestätigte vorläufig, dass schwere Geländewagen als Pkw behandelt werden müssen. Ausgenommen sind die Fahrzeuge, die ausschließlich für den Lastentransport bestimmt sind.

    München - Halter schwerer Geländewagen verlieren ihr Steuerprivileg wohl endgültig. Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist die Besteuerung von Geländewagen als Pkw rechtens. Seit Mai 2005 müssen die meisten Halter von großen und leistungsstarken Geländewagen, wie etwa der M-Klasse von Mercedes oder dem VW Touareg, Pkw-Steuern für ihr Fahrzeug zahlen. Einzige Ausnahme: Der Wagen ist vorwiegend zur Beförderung von Lasten bestimmt und daher als Lkw anzusehen ist.


    Der VW-Touareg: Steuerlich kann das Fahrzeug deutlich teurer werden
    Früher galten sogenannte Kombinationsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen steuerlich generell als Laster. Die Kraftfahrzeugsteuer wird hier nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht bemessen und fällt so für Kleinlaster erheblich günstiger aus. Dabei spielte zunächst keine Rolle, ob sie überhaupt nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zum Lastentransport geeignet waren. Halter von Geländewagen konnten dadurch mehrere hundert und bei Dieselfahrzeugen sogar 1000 und mehr Euro im Jahr sparen.

    Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde die entsprechende deutsche Vorschrift zum Mai 2005 aufgehoben. Seither werden Geländewagen wie Pkw nach Hubraum besteuert. Die Bundesländer hatten sich seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Offenkundig finanzkräftige Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden, getroffen wurden aber auch Handwerker und Gewerbetreibende.

    Viele Fahrzeugbesitzer hatten sich gegen die Mehrbelastung gewehrt und beriefen sich darauf, dass laut einer EU-Richtlinie Geländewagen weiterhin als Lkw besteuert werden müssten. Laut BFH ist die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten aber nicht verbindlich. Die Festlegung der Steuersätze für verschiedene Fahrzeuge sei Sache der EU-Länder. In Deutschland ist die Lkw-Steuer nun nur noch auf Geländewagen anwendbar, wenn sie "vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt" sind, so der BFH. Kriterien seien unter anderem die Herstellerkonzeption, das äußere Erscheinungsbild, Ladefläche und Zahl der Sitzplätze. Bei der Entscheidung des BFH handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern vorerst um eine Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes.

    Der Halter eines fünfsitzigen Land Rover hatte auf die Besteuerung als Lkw geklagt. Im Fahrzeugbrief wird der Wagen allerdings als "Pkw geschlossen" bezeichnet. Ob dies auch steuerlich gilt, soll das Finanzgericht nun nach den vom BFH genannten Kriterien entscheiden.

    (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: VII B 333/05)

    fho/Reuters/AFP/ddp

    Gruß Rhanie.

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    [42120]

    Date: August 30, 2006 at 00:26:19
    From: Hilsi, [c-134-88-158.hh.dial.de.ignite.net]
    Subject: Genau das hatte ich prophezeit

    Moin Rhanie,
    War klar, der Oberbegriff "Abschaffung von Steuerprivilegien für schwere Geländewagen" war von Anfang an nur als Tarnbezeichnung für eine Erhöhung der KFZ-Steuer geplant.
    Das war vor allem wegen des klaren Feindbildes besonders Vorteilhaft, welches die Regierigen (ALLER Parteien!)auch mit jeder Pressemeldung schön gepflegt hatten.

    Hauptsächlich betroffen sind jetzt vor allem Womo-Halter.
    Als ich das genau so im Bulli-Forum prophezeit hab' bin in da wegen meiner "verbohrten Staatshassenden Gesinnung" und so unglaublich dümmlich beschimpft worden.
    (Vorteil von Foren is' daß man da sowas nachlesen kann)
    Ich erwarte auch nicht, daß sich irgendjemand von denen jezt entschuldigt.

    Bei manchen Menschen kann die Wahrheit spliternackt direkt vor ihnen auf dem Schreibtisch rumtanzen und sie behaupten, daß da nix zu sehen ist...

    Gruß
    Hilsi

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    [42121]

    Date: August 30, 2006 at 00:57:52
    From:
    Rhanie, [p85.212.18.24.tisdip.tiscali.de]
    Subject: Re: Genau das hatte ich prophezeit

    Moin Hilsi!

    Ja nu, kann auch nicht behaupten, das mich das überrascht, aber es interessiert mich auch nicht mehr. (Gottseidank!) :)

    Schmeiss mir mal deine Emil für später durch.

    Gruß Rhanie.

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