Content-Type: text/html Content-Type: text/html Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

[ Home ]

[9155]

Date: June 29, 2001 at 15:38:09
From:
Arnulf, [pec-64-131.tnt3.me.uunet.de]
Subject: @VW Transporter-Besitzer

Hallo zusammen !

Ich möchte mir zum PÖLen einen gebr. T 4 zulegen, und habe einige Fragen:

Wenn das Fahrzeug aufgelastet (>2,8t)und als LKW zugelassen ist wird es als LKW besteuert, nicht nach Hubraum+Abgas, sehe ich das richtig?

Welche Einschränkungen gelten dann bezgl. Höchstgeschwindigkeit, Fahren am Sonntag?


Wie verhält sich das mit der Versicherung? Man sagte mir, wenn der Transporter als PKW zugelassen wäre, würde ich bei einem Fahrzeugwechsel derzeit ca. DM 850,- für Haftpflicht+Teilkasko zahlen. Als LKW würde das um die DM 1800,- kosten, da die Schadensfreiheitsklasse nicht berücksichtigt werden könnte.

Danke für die Antworten

Gruß

Arnulf

Responses:
[9161] [9156]
[9161]

Date: June 29, 2001 at 17:33:55
From: Wolfgang Schmidtke, [spider-fra-tb044.proxy.aol.com]
Subject: Re: @VW Transporter-Besitzer

Guten Tag Arnulf,
eine Zulassung als Kombinationskraftfahrzeug mit über 2,8t halte ich für am sinnvollsten. Hierbei hat der Halter die Kfz.-Steuer eines Lkw`s und die Versicherungkosten eines Pkw`s. Dies geschieht beim T4 durch Austausch der hinteren Fahrwerksfederen und Anpassung des Bremskraftverteilers. Meiner Ansicht nach ist dies aber nur eine zeitlich begrenzte Lösung, denn die anderen Staaten der EU kennen die 2,8t-Grenze nicht. Diese liegt dort bei 3,5t. Und wenn ich Finanzminister wäre wüßte ich wo ich meine Taschen fülle.
In einem VW-Bus-Forum wärst Du mit dieser Frage sicherlich besser aufgehoben.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schmidtke

  • View the previous message in this thread
  • Go to the top of this thread

    [9156]

    Date: June 29, 2001 at 15:48:51
    From: Fritz, [pd9523766.dip.t-dialin.net]
    Subject: Re: @VW Transporter-Besitzer

    Hallo!

    Wenn das Fahrzeug aufgelastet (>2,8t)und als LKW zugelassen ist wird es als LKW besteuert, nicht nach Hubraum+Abgas, sehe ich das richtig?

    Ja.

    Welche Einschränkungen gelten dann bezgl. Höchstgeschwindigkeit, Fahren am Sonntag?

    80, Sonntags nicht mit Anhänger

    Wie verhält sich das mit der Versicherung?

    Sauteuer!

    Wegen der Höchstgeschwindigkeit und der Versicherung würde ich unbedingt eine Zulassung als So.Kfz-Wohnmobil anstreben! Die müssen erst ab 3,5t 80 fahren und die Versicherung ist billiger als bei manchem Pkw. Allerdings gehen die SF-Klassen wie bei den Lkw nur bis SF 3 (je nach Versicherer und Haftpflicht/Kasko 45%-55%).

    Mein MB 309D mit 3,2t zul. GG kostet mich im Jahr DM 362,- Steuer und ca. DM 990,- Versicherung (Vollkasko, SF 3).

    Gruß,
    Fritz





  • View the previous message in this thread
  • Go to the top of this thread

      Generated by UFORUM version 1.00
         Last Updated: 17-Jan-2018 20:23:24, 79314 Bytes
         Author: ulinux