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Date: March 02, 2011 at 06:40:34
From: Rhanie, [121.54.46.82]
Subject: Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall
URL:
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,748406,00.html

Hallo!

Muss ich das verstehen?
Der Fahrer hat doch legal gehandelt, wenns dem richter nicht passt sollen sie halt 130 bindent einfuehren.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,748406,00.html

OLG-Urteil
Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall

Unfall auf der Autobahn 1: Schnellfahrer haften mit

Warnschuss für Schnellfahrer: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Autofahrer die Mitschuld an einem Auffahrunfall zugewiesen, der mit 160 km/h auf der linken Spur unterwegs war. Er hatte nicht mehr bremsen können als ein anderer Fahrer unbedacht ausscherte.

Nürnberg - Hält ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde auf Autobahnen nicht ein, muss er bei einem Unfall mithaften. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.

Das Gericht verurteilte einen Autofahrer zur Mithaftung an einem Auffahrunfall auf der Autobahn. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann mit 160 Kilometern in der Stunde gefahren. Er konnte daher einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug nicht mehr vermeiden, das unachtsam die Fahrspur gewechselt hatte.

Das OLG hielt ihm vor, er habe sich nicht wie ein "Idealfahrer" verhalten. Zwar sei die Richtgeschwindigkeit rechtlich nicht bindend. Ein idealer Fahrer wisse aber, dass mit höherer Geschwindigkeit auch das Unfallrisiko steige und orientiere sich daher daran. Insoweit sei es in diesen Fällen gerechtfertigt, dem Schnellfahrer eine Mithaftung zuzuweisen.

mik/dpa

Responses:
[61449]
[61449]

Date: March 02, 2011 at 09:31:21
From: Werner, [p57bdec1d.dip.t-dialin.net]
Subject: Das Thema hat doch schon n langen Bart

Moin,

schon vor 20 Jahren ist einer verknackt worden, der mit dem Porsche 190 fuhr und komplett alleine Schuld hatte, weil ihm einer davor gezogen ist bei 130 km/h.

Die Sache hat ja einen anderen Haken. Auffahrunfall ist grundsätzlich Auffahrunfall, der Auffahrende ist Schuld und fertig aus . . . . aaaaaber, wenn er nichts dafür konnte, weil ihm die Möglichkeit genommen war, zu bremsen, dann kann das anders aussehen. Und dafür muß es halt handfeste Gründe geben, wenn der Auffahrende eindeutig entlasten werden soll.

Es müssen also schon mehrere Zeugen gesehen haben, daß ein Fahrzeug ohne Blinker sozusagen just davor gefahren ist und quasi berechnend dem Überholenden den Weg versperrt hat. Nur dann ist dieser aus dem Schneider. Die Nachweise darüber sind verkehrsrichterlich meist schwierig bis unmöglich. Es steht dann mal wieder die berühmte Aussage gegen Aussage.

Daher besinnt man sich auf dieses Mittel der Richtgeschwindigkeit und das wird nach draußen gerne so ein bißchen frustrierteautofahreremotional aufgepeppt.

Viel spannender ist ja, wenn jemand mit 80 bis 90 hinter nem LKW hinterherzuckelt und es überholt jemand mit 120 bis 130, also noch im Rahmen der Richtgeschwindigkeit. Wenn dann der langsam fahrende plötzlich in den Kopf bekommt, schnell noch eben zu überholen, ehe er nicht mehr auf die linke Spur kann, dann wirds gemein. Es sind dann bis zu 50 km/h Unterschied möglich, was schon echt heftig sein kann. Ich kenne einen Fall, wo der Überholenden schnell noch Vollgas gegeben hat und von der Seite gerammt wurde. Dann war es eindeutig kein Auffahrunfall mehr - hat aber dennoch n Haufen Scherben gegeben auffer Bahn.

Gruß

Werner

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