Date: November 10, 2001 at 20:51:44
From: Ralf Hofmann, [p3e9c12a8.dip.t-dialin.net]
Subject: ASU mit Poel nicht erlaubt!
Hallo zusammen,
ich habe eine leider schlechte Nachricht. Ich habe mir bei eBay das Komplettwerk "Einstellwerte" für AU/ASU von der DAT ersteigert, Stand 1/95. Beim Lesen bin ich eben auf folgendes Zitat gestoßen:
Band 4-5 Diesel (Nachtrag 7/1995) Seite 24
Kapitel Gesetzliche Bestimmungen, Anlage VIIIa (zu § 47a):
Untersuchungen des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen mit Fremd- oder Kompressionszundungsmotor (Abgasuntersuchung)
3. Untersuchungsverfahren
3.2 Kraftfahrzeuge mit Kompressionszündungsmotor
"Bei diesen Kraftfahrzeugen ist die Rauchgastrübung im Teilstromverfahren bei freier Beschleunigung des Motors zu prüfen. Die Kraftfahrzeuge sind dafür mit in der Bundesrepublik Deutschland handelsüblichem Dieselkraftstoff betankt vorzuführen"
Zitat Ende.
Es ist also leider klar, Pöl bei der ASU ist nicht erlaubt. Ob Biodiesel toleriert wird, weiß ich nicht, ist aber zu vermuten, da es inzwischen als handelsüblicher Dieselkraftstoff bezeichnet werden kann.
Besser ist es wohl, dem Prüfer nicht auf die Nase zu binden, was im Tank ist, theoretisch kann er einen sonst ohne Prüfung nach Hause schicken.
MfG
Ralf Hofmann
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