Date: January 17, 2002 at 11:43:11
From: Horst Wieser, [dialup-240.germany.ecore.net]
Subject: Re: Verlust von VersicherungsSchutz bei Fahren mit PÖL > absoluter Unsinn!!
Hallo Raimund,
absoluter Unsinn, was die Elsbett Leute da erzählen ist ein Märchen von den Gebrüdern Grimm und soll Leute von eigenen Umbauten abhalten.
Fakt ist:
StVZO, 26. Ergänzungslieferung vom Januar 2000
Im § 19 Absatz 24 steht eindeutig dass die Betriebserlaubnis
eines Fahrzeugs bei Betrieb mit Rapsöl oder RME, (Biodiesel)
>NICHT ERLISCHT< Den offiziellen Text maile ich Dir.
Ebenso gibts bei normaler Vorwärmung und Einstellung des
Motors auf Pöl, wie ESD Öffnungsdruck Korrektur, Einspritzbeginn für den TÜV nichts einzutragen, Massgeblich für die Abnahme ist
die ASU, wie mir beim TÜV Nürnberg, Edisonstr. mitgeteilt wurde.
Mit getrennter Mail sende ich dir die Docs: StZVO Ergänzung und
TÜV Abnahme.
Die StZVO Ergänzung für Rapsöl sollte jeder Pöler beim Kfz Schein
haben, die Unwissenheit ist groß, selbst beim TÜV!
MfG. Horst, >RAPS-H-EATER<
Sende doch dem Typen vom Elsbett eine Copy, mir wurde der gleiche Unsinn erzählt
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