Date: January 17, 2002 at 12:20:05
From: Joachim S, [acb2758a.ipt.aol.com]
Subject: Re: Hast Du Anzeige?, Widerspruch!
Hi Hilsi,
so weit ich weiss, nutzt Privatgelände nichts, wenn es öffentlich zugänglich ist. Also keine Schranke etc. hat. Aber macht euch mal ruhig schlau in der Hinsicht. Soweit ich weiss, gibt es da zumindest eine Grauzone. Motor starten zu Testzwecken ist wahrscheinlich noch erlaubt. Schieben sowieso. Was ist dann mit anschieben? Der Weg gehört wahrscheinlich dem Bauern, ist also ein Feldweg zischen zwei Feldern öffentlicher Verkehrsraum. Ich weiss es nicht, vielleicht lässt sich da was machen, aber sinnvoll wohl auch nur, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat...
Was ähnliches ist mir mal passiert, als ich ein abgemeldetes Motorad angeschoben hab. Die haben mir am Ende sogar noch was von "Fahren ohne Helm" erzählt, (wenn auch leicht grinsend). Bin jedenfalls mit einer Ermahnung davongekommen. Ist Glückssache, an was für Bullen man so gerät.
Gruss Jo
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