Date: January 17, 2002 at 19:36:37
From: Roland Strauss, [212.204.32.123]
Subject: Re: hattest Du ne Doppelkarte???
Abgrenzung öffentliche Straße / Privatfläche
Öffentliche Straße kann z.B. ein Weg sein, der im Privateigentum steht und geduldeterweise durch die Allgemeinheit als öffentliche Straße benutzt wird (BGH, NJW 1975, 444). Auch die Privatfläche vor einem Gebäude, welche ohne Abgrenzung dem Gehweg zugeschlagen ist und allgemein von den Fußgängern benutzt wird, ist öffentliche Verkehrsfläche im Sinne der StVO.
Hierfür einige Beispiele:
Eine zu mehreren Wohnhäusern führende private, aber nicht besonders gekennzeichnete, gemeinsame Zufahrt. Zufahrt zu geöffneten Tankstellen und der Raum bei der Zapfstelle. Ein der Öffentlichkeit zugänglicher Firmenparkplatz. Ein Parkhaus während der Öffnungszeiten. Straßen innerhalb eines Klinikgeländes trotz Umzäunung und Zugangskontrolle, wenn der Benutzerkreis nicht näher bestimmbar ist (Besucher, Patienten).
Privatgrund ist hingegen anzunehmen, wenn der Verfügungsberechtigte nur den Verkehr von Personen duldet, die in engen persönlichen Beziehungen zu ihm stehen oder gerade anläßlich des Gebrauchs des Weges in solche treten. Nicht zur öffentlichen Straße zählen z.B. Grünstreifen, Straßengräben oder Mittelstreifen zwischen in entgegengesetzter Richtung verlaufender Fahrbahnen (OLG Düsseldorf, VM 1993, 46). Der Begriff der Straße nach der StVO beinhaltet somit zwar die öffentlich gewidmeten Straßen und Wege nach den Straßengesetzen, geht jedoch aber auch weit darüber hinaus.
(http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/abschleppen_04.php3)
Falls der Weg nur zur Scheune führt dann würd ich mal behaupten keine öffentliche Verkehrsfläche. Eine Scheunen/Garageneinfahrt ist wohl zwangsläufig keine öffentliche Verkehrsfläche.
Wenn Du ne Rechtsschutz hast (evtl. über ADAC o.ä) gib alles Deinem Rechtsverdreher und verweigere die Aussage´/nix unterschreiben. Als Zwangsurlauber hast Du glaub ich auch Recht auf kostenlose Rechtsberatung also auch mal dort nachfragen.
Die ham nen Schatten
viel Erfolg Roland
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