Date: January 19, 2002 at 12:15:09
From: Rhanie, [nbg2-t4-1.mcbone.net]
Subject: Noch n Rechtsproblem mit dem PÖLfiesta! Wer kennt sich mit Abschleppen von Privatgrund aus?!
Hallo!
Vor n paar Monaten wurde der Fiesta abgeschleppt, Wochen später bekam ich dann ne Rechnung von der Nachbarfirma (City-Fitness, da war er ca. 2 Stunden gestanden.)
Wg. der Abschleppkosten.
Da ich den Abschlepper nicht beauftragt hatte, und auch noch nie ne Rechnung gesehen hatte schrieb ich ihm Folgendes:
Betreff: 1374/01-cp
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
Hier meine Stellungnahme wie folgt:
1. Aufgrund der zeitweise angespannten Parkplatzsituation im "Alpha-Gruppe" Industrie Gelände (es war zum Zeitpunkt meines Eintreffens kein Parkplatz unserer Firma frei, da dort übrigens auch teilweise die Kunden ihres Mandanten sporadisch Parken) war ich gezwungen - da ich im gleichen Gebäude in einer Hotline mit festen Arbeitszeiten arbeite - vorübergehend den Parkplatz ihres Mandanten zu benutzen.
Das "fremde" Parken wurde bisher stillschweigend, wechselseitig geduldet (von den Parkplätzen unserer Firma wurde noch niemals ein fremdes Fahrzeug abgeschleppt!!!) auch verlassen wir normalerweise dann den Parkplatz bei nächster Gelegenheit und wechseln auf einen freien eigenen Firmenparkplatz (Vesper- bzw. Mittagspause )
2. Als mein Fahrzeug abgeschleppt wurde, waren zu diesem Zeitpunkt noch mindestens 10 Parkplätze teilweise auch ihres Mandanten schon wieder frei was ich und meine Kollegen von unserem Fenster aus beobachten konnten.
3. Das Fahrzeug wurde ca. 50 Meter weiter auf der Straße wieder abgestellt, woraus zu sehen ist, daß zu diesem Zeitpunkt ein Parkplatzmangel in keiner Weise bestand und somit diese Aktion als unverhältnismäßig anzusehen ist.
Die Abschleppaktion war somit aus meiner Sicht unnötig und unverhältnismäßig!
4. Aktionen, wie die ihres Mandanten, werden die Parkplatz-Situation auf unserem Gelände nicht nachhaltig verbessern, sondern nur die bisherige, friedliche Koexistenz zwischen den Firmen beenden.
5. Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen und sozialen Situation bin ich weder in der Lage, noch gewillt, irgendwelche Kosten zu übernehmen und würde die Angelegenheit, wenn sie nicht fallengelassen wird, an meinen Rechtsschutz weiterleiten.
Hochachtungsvoll, mit freundlichen Grüßen
Heute kam dann n Gerichtlicher Mahnbescheid.
Die wollen da 160.23 Euro.
Begründung: Der Antragsteller hat erklärt, das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei.
Diese "Gegenleistung" habe ich ja nie in Auftrag gegeben, und ich finds auch putzig, das die die Kiste dann 50 meter weiter auffe Strasse stellen, also war da ja nun auch Platz.
Wie is das? Muss da nicht irgendne Zeit gewartet werden, oder ne Behinderung vorliegen?
Anwalt der Firma begründet Abschleppaktion mit "Verhinderung der Nutzbarkeit des Parkplatzes".
Da ich eigentlich nur sehr wenig Lust verspüre, da jetzt auch noch Kohle abzudrücken, würde mich mal interessieren, ob der einfach so mal eben Abschleppen kann.
Irgendwie will man mir, glaub ich, zur Zeit etwas auf die Nerven fallen.
(Krankenkasse schickt mich zur Magenspiegelung wg. Krankgeschrieben, die glauben mir das auch nicht, ham die ne Ahnung!)
Arbeitsamt schiebt meine Bewerbungskosten nicht rüber, (mal davon abgesehen, das ich auch noch keine Knete vonner Krankenkasse gesehen hab.) mit der Begründung ich muss zuerst arbeitslos sein, dann Antrag stellen und nach bewilligung kann ich dann die Kosten geltend machen.
Geil, wenn man sich also schon mal bewirbt, solang man noch arbeitet, oder Krank ist, also etwas tut damit man von denen gar nicht erst Kohle braucht isses sein eigener Fehler.
Wirklich sehr Schlau!
Gruß Rhanie.
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