Date: March 11, 2002 at 18:21:21
From: R.Lang, [pd954bf1c.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors
Hi Michael,
für die Festlegung der Steuer ist die KFZ-Steuerstelle beim zuständigen Finanzamt zuständig. Der TÜV macht nur die Gutachten nach denen das Amt die Steuer festlegt.Wenn man den Sachbearbeiter freundlich fragt bekommt dort eigentlich recht kompetent Auskunft.
Der kann auch erklären was als eine selbstfahrende Arbeitsmaschine anzusehen ist.Doppelkarte von der Haftpflichtversicherung nicht vergessen,sonst machste die Wege doppelt.
Gruss Rainer
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