Date: July 13, 2002 at 10:40:46
From: Hilsi, [p3ee2f731.dip.t-dialin.net]
Subject: Ab 1Jahr? "überogen", wird nicht mehr "rückdatiert"
Moin zusammen
Wohl damit die Geldschneiderei durch die "Rückdatierung" der Tüv-Plakette nicht soo offensichtlich ist, wird's ab (glaube) 1 Jahr überzogen nicht mehr gemacht.
Extrembeispiel ware sonst z.b. Bootstrailer, zwei jahre nicht genutzt und zwei Jahre TÜV überzogen:
gleich doppelte Gebühr, für die HU, damit er wieder fahren kann.
Nehmen wir an, der Freizeitskipper hat sein Boot vier jahre nicht auf dem Trailer gefahren wäre es die dreifache "Gebühr".
Dazu ist selbt der TÜV nicht dreist genug.
Gruss von der Elbe
Hilsi
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