Date: October 23, 2002 at 12:22:04
From: Frittenölfahrer, [mail.gs.hdh.bw.schule.de]
Subject: Gründung einer FrittenölIG für Anfrage Umweltministerium
Hallo Leute,
da gebrauchtes Fritieröl leider als überlassungspflichtiger Stoff gilt, und das Abholen, behandeln und verwerten nur von dafür genehmigten Anlagen und Personen erfolgen darf, müssten wir die Überlassungspflichtigkeit einschränken. Sonst dürfen wir beim Chinamann nichts holen und der darf uns nichts geben !
Zuständig ist das Umweltministerium.
Wir argumentieren nach Gesetzeschargon:
-Abfall zur Verwertung, für den wir Geld ausgeben
-Durch Fritieren entstandene Begleitstoffe setzen sich unten ab
-Fritieröl darf nicht in die Kanalisation gelangen, weil es Kläranlagen überlastet (Grund für überlassungspflichtigkeit ?).
-Fritieröl kann vom Menschen getrunken werden
Wir holen beim Chinamann nur das obere klare, unverunreinigte PÖL ab.
und fragen:
Wir möchten den CO2 Ausstoß minimieren und mit Fritieröl Auto fahren.
Alleine anzufragen wäre wohl blöd.
Sowas sollte über eine Interessengemeinschaft gehen.
Wer würde mitmachen ?
Bitte unten melden, später email-Austauch
Micha
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