Date: December 01, 2002 at 16:54:22
From: Schorsch, [cache-frr-aa10.proxy.aol.com]
Subject: Re: Notstromdiesel durfte nur mit ausnahmegenehmigung...
Halli-Hallo,
bei BHKW´s kommt es auf die genutzte Wärme an!
Wenn die über eine bestimmte %Zahl kommt, dann kann man das BHKW mit H.ÖL betreiben und bekommt sogar eine bestimmte Steuer zurück!
Gruß Schorsch
PS.: Bei Adelsdorf hatte das mal ein Bauer mit Kreutertrocknungsanlage beandragt.
Aber sein Luftgekühlter LKW-Stromerzeuger hatte nicht genug genutzte Abwärme und der Mann bekam eine hoche Strafe >10Kmark!
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