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Date: January 28, 2003 at 14:10:50
From: Rhanie, [p62.246.230.255.tisdip.tiscali.de]
URL: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,232647,00.html
Subject: Re: Kältetod IV HAT DENNOCH WAS MIT PÖL ZU TUN!!!!

Hallo!

Gail! Wennse schon scheisse bauen, lassen sie sich wenigstens auch noch Zeit! :(

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,232647,00.html

ADAC

Kein Anspruch auf schnelle Autoreparatur in Kulanzfällen

Wenn ein Hersteller die technische Nachrüstung seiner Fahrzeuge freiwillig anbietet, haben Autofahrer kein Recht auf eine zügige Reparatur. VW-Besitzer hatten sich darüber beschwert, dass die Werkstätten die Nachrüstung ihrer Fahrzeuge erst in mehreren Wochen vornehmen wollten.

1,4-Liter Aluminiummotor des VW Konzerns: Seit 1997 in eine Million Autos eingebaut

München - Wenn das Unternehmen wegen Engpässen in den Werkstätten mit der Reparatur nicht nachkommt, müssten Fahrzeugbesitzer Wartezeiten in Kauf nehmen, sagte Katrin Stroech, Juristin beim ADAC in München. Wer sein Auto vor der Nachrüstung vorsichtshalber nicht weiter nutzen möchte, habe keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder auf die Erstattung entstandener Nutzungsausfälle. Den VW-Lupo-Besitzern wurde als Grund für die wochenlange Wartezeit angegeben, dass die erforderlichen Bauteile derzeit nicht vorrätig seien.
Bei zahlreichen Modellen des Kleinwagens sowie bei Polo-, Golf-, Seat- und Skoda-Modellen mit Aluminiummotor war es bei starkem Dauerfrost in den vergangenen Wochen auf Grund von Eisbildung im Ölkreislauf zu schweren Motorschäden gekommen. Volkswagen hatte daher angeboten, betroffene Modelle nachzurüsten und die bereits entstandenen Kosten für Reparaturen zu erstatten. Die anfälligen Aluminiummotoren wurden seit 1997 in eine Million Autos eingebaut, davon 500.000 in Deutschland verkaufte Fahrzeuge.

Zwar müssten Automobilhersteller generell Ersatzteile zehn Jahre lang vorhalten, so ADAC-Juristin Stroech. Es sei jedoch nicht gesetzlich geregelt, wie schnell die Teile bereitgestellt werden müssen. Da im Fall von VW die Nachrüstung zudem freiwillig geschehe, hätten Kunden ohnehin keine weiter gehenden rechtlichen Ansprüche: Sie seien ja nicht verpflichtet, von dem Angebot Gebrauch zu machen.

Wenn Fahrzeugbesitzer bei Reparaturverzögerungen ihr Auto vorsichtshalber stehen lassen und dafür vor Gericht Schadenersatz einfordern wollen, müssten sie dem Hersteller schuldhaftes Verhalten nachweisen, so die Rechtsexpertin. Sie müssten also beweisen, dass der Automobilhersteller die Schuld dafür trägt, dass fehlerhafte Teile bei der Produktion verwendet wurden. "Dieser Beweis wird nicht führbar sein", sagt Stroech. Für betroffene Fahrzeugbesitzer hat sie daher nur einen wenig tröstlichen Rat: "Sie sollten versuchen, möglichst schnell einen Werkstatttermin zu bekommen."


Gruß Rhanie.

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