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Date: March 11, 2005 at 10:38:52
From: hastelloy, [p5487dd2c.dip.t-dialin.net]
Subject: die eine Seite - die andere (dunkle) Seite (der Macht)

Tja aber damit:
" Nach 10 Jahren (!!!) bekam ich einen Schrieb, daß das Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt sei."
bist du immernoch in der Datei drin. Im polizeilichen Führungszeugnis was DU beantragen kannst steht das nicht drin, klar wurde ja "gelöscht" aber bewirb dich mal im Staatsdienst als Lehrer... da gibts dann ein "richtiges" Führungszeugnis wo das alles (noch)drinsteht! Nur du kannst das nicht beantragen und darfst das nicht wissen. Allerdings steht dir das Recht zu dieses Führungszeugnis nicht zum zukünftigen Arbeitgeber senden zu lassen sondern erst zu deinem zuständigen Amtsgericht! Dort darfst du dann DEIN! Führungszeugnis unter Aufsicht mal selbst einsehen (aber nicht kopieren..ist ja schließlich nicht "deins") Mißfällt dir das geschriebene so kannst du es dort "verschrotten" lassen und die Weitergabe an den Empfänger untersagen.
Also pass auf du stehst auf der schwarzen Liste der renitenten (roten/grünen) Chaoten, langjähriges Pölfahren und dem Staat mineralölsteuervorenthalten kommt noch erschwerend hinzu.
Tss mit was für Leuten man sich im WWW abgeben muß..... ne also wirklich so wie früher ist das heute auch nicht mehr....
Wenn jeder wüsste was die über einen sammeln und das trotz anderslautender Gesetzeslage und politischer Kundgabe, es gäbe einen Aufstand!

Gruß

Andreas

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