Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

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Date: December 14, 2005 at 17:36:09
From: nur zur Info, [dslb-082-083-223-005.pools.arcor-ip.net]
Subject: zukünftige steuerliche Behandlung von Biokraftstoffen

für Ihr Schreiben vom 15. November dieses Jahres, das zur Beantwortung an mich weitergeleitet wurde, haben Sie vielen Dank.

Zu der von Ihnen angesprochenen Frage der zukünftigen steuerlichen Behandlung von Biokraftstoffen möchte ich Ihnen gerne die Position der
Union erläutern:

Sämtliche Biokraft- und Bioheizstoffe sind in Deutschland seit dem 1. Januar 2004 steuerbegünstigt. Die Begünstigung erstreckt sich sowohl auf
reine Biokraft- und Bioheizstoffe als auch in Mischungen mit fossilen Energieträgern auf den biogenen Anteil Sie ist zunächst bis zum 31. Dezember
2009 befristet.

Die Steuerbegünstigung wird in Form einer Mineralölsteuerbefreiung gewährt. Ziel der steuerlichen Förderung ist es, den Unterschied zwischen den
Kosten für den Biokraftstoff (z. B. Biodiesel) und dem Preis für den entsprechenden fossilen Kraftstoff (z. B. fossiler Diesel) auszugleichen. Die
Steuerbegünstigung darf jedoch nicht zu einer Überkompensation der Mehrkosten im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biokraft- und
Bioheizstoffen führen.

Eine sichere, kostengünstige und umweltgerechte Versorgung mit Energie ist elementare Voraussetzung einer modernen und leistungsfähigen
Volkswirtschaft. Hierzu sollen auch in Zukunft Kraft- und Rohstoffe aus Biomasse einen Beitrag leisten. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und
SPD sieht deshalb vor, "die Mineralölsteuerbefreiung durch eine Beimischungspflicht zu ersetzen". Das bedeutet, dass beigemischte Biokraftstoffe
zukünftig über das Ordnungsrecht und nicht mehr über das Steuerrecht gefördert werden sollen. Dadurch wird die Förderung von Biokraftstoffen
auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt. Reine Biokraftstoffe hingegen sollen so besteuert werden, dass ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten
bleibt, Überkompensationen bzw. Überförderungen jedoch abgebaut werden. Dies ist auf europarechtlichen Gründen erforderlich, weil es sich bei
völliger Steuerfreiheit um eine genehmigungspflichtige Beihilfe handeln würde. Einzelheiten, wie beispielsweise eine differenzierte Betrachtung bei
den verschiedenen Biokraftstoffarten, werden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens im nächsten Jahr geklärt.

Abgesehen von den ökonomischen und rechtlichen Erfordernissen einer Einführung der Besteuerung kann eine Steuerbefreiung wie bisher aus
haushalterischen Gründen nicht gewährt werden. Den Konsolidierungszielen für die Jahre 2006 und 2007, an denen wir festhalten wollen, liegt auch
die Einführung einer Besteuerung von Biokraftstoffen zugrunde.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Bendig


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