Date: March 06, 2006 at 21:19:57
From: hastelloy, [p54a36eaa.dip.t-dialin.net]
Subject: wohl kaum
Hi Rhanie,
die genannten Firmen stehen nur als Beispiele oder Stellvertreter was durch die ... wohl auch ausreichend deutlich wird es gibt noch mehr (sonst lösche die Namen und setze Groß/Einzelhandel). Das Gerät als solches ist nix rechtlich Relevantes und der Link zu der Seite damit auch nicht. So wie du mit nem Taschenmesser auch die Chips abschneiden darfst /kannst so darfst /kannst du auch mit nem Zapper die Chips töten. Vorzugsweise exakt rechtlich gesehen nach der Kasse denn dann gehört das Teil allein dir und niemand kann dir da Vorschriften machen!! Im Gegenteil die müssten dich eigentlich dann darüber aufklären was sie dann noch mit deinem Hab und Gut anstellen beim Verlassen des Geschäftes.
Die andere Methode die z.B. bei bekannten Motoradartikelketten u.a. verwendet wird ist die Antennen der RIFD-Ettiketten mit einem alufoliekaschierten Ettikett zu überkleben. damit offiziell an der Kasse "entschärft" bekommt der Chip beim Durchgang durch die Sendeempfangsantenne keinen Saft mehr und bleibt unerkannt. Daher sind solche Ettiketten nie auf Blechdosen und Metallgegenständen drauf.
Die Info ist übrigens auch frei zugänglich im WWW und natürlich durch eigenes Denken auch schnell bei nem Einkauf erkannt. Also auch kein rechtliches Problem, vor allem eben nicht nach der Kasse wenn es DEIN Eigentum ist.
Gruß
Andi
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