Date: October 25, 2006 at 10:12:48
From: hastelloy, [p54a356ce.dip.t-dialin.net]
Subject: Rechtliche Frage e-bucht
Hallo zusammen,
etwas themenfremd obwohl das Material u.a. für Pöl sein soll. Zu den Tatsachen was passiert ist:
Bei der Bucht gesteigert, 2ter Sieger geworden. Also hat er das Material abgeschrieben. Dann Nachricht an "unterlegenen Bieter" Zeug noch zu haben, da Gewinner ein Spaßbieter war (kein Geld, keine Antwort auf Nachfragen..). Angebot zum damaligen Höchstgebot das Blech nehmen. Also Stahl gekauft, Transport... bezahlt Zeug da und teilweise auch verarbeitet. (war übrigens 4teilig, davon aber nur 1 Teil explizit in der Auktion, die anderen 3 gabs, laut Text in der Steigerung, bei Abholung gratis dazu)
Nun kommt ne mail vom damaligen Höchstbieter mit dem Inhalt.... Material wurde von mir gesteigert, schon an ebucht und Rechtsanwalt weitergegeben... Material soll an ihn, den Höchstbietenden rausgegeben werden....
Was ist denn in so einem Fall Sache? Bei KFZ gibt es ja Urteile wenn es anderweitig weiterverkauft wurde gehört es dem Käufer (istja kein Diebesgut) und der Verkäufer muß dem Auktionsgewinner den finanziellen Schaden ersetzen der dadurch möglichereweise entstanden ist.
Ich hab mal geraten abzuwarten bis "offizielle Post" kommt und nicht nur so eine Privatmeldung.
Hat hier jemand Links oder Tips.. zum weiteren Vorgehen?
Gruß
Andi
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