Date: September 11, 2007 at 18:38:18
From: Funman, [ip-52-20.travedsl.de]
Subject: Paßt scho.
Hallo Rhanie,
das Urheberrecht hat der, der auf den Auslöser
drückt. Es ist unveräußerlich. Fotograf und Foto
sind also lebenslang untrennbar verbunden.
Das ist immer so, auch wenn Deine Tante Martha Dich
am Strand fotografiert und Dir den Abzug schenkt.
Du darfst den dann nicht ohne ihre Genehmigung
ins Fattys stellen.....
Vertraglich kann natürlich viel vereinbart werden.
In diesem Fall die Nutzung der Fotos für Bewerbungen.
Auch stillschweigend. Die Rechte behält der Fotograf.
Typisch auch: Du bestellst einen Fotografen zu Deiner
Hochzeit. Die Fotos darfst Du dann nicht kopieren,
um z.B. jedem Gast eins zuzuschicken. Das behält sich
der Fotograf vor. Auch die Negative rückt der nicht
raus.
Da die Kopiererei heute ziemlich einfach ist, sind
die Fotografen da sehr auf dem Quivive, um sich
nicht die Butter vom Brot nehmen zu lassen.
Tschüß, Hajo
Follow Ups: