Date: March 02, 2011 at 06:40:34
From: Rhanie, [121.54.46.82]
URL: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,748406,00.html
Subject: Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall
Hallo!
Muss ich das verstehen?
Der Fahrer hat doch legal gehandelt, wenns dem richter nicht passt sollen sie halt 130 bindent einfuehren.
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,748406,00.html
OLG-Urteil
Schnellfahrer trägt Teilschuld an Auffahrunfall
Unfall auf der Autobahn 1: Schnellfahrer haften mit
Warnschuss für Schnellfahrer: Das Oberlandesgericht Nürnberg hat einem Autofahrer die Mitschuld an einem Auffahrunfall zugewiesen, der mit 160 km/h auf der linken Spur unterwegs war. Er hatte nicht mehr bremsen können als ein anderer Fahrer unbedacht ausscherte.
Nürnberg - Hält ein Autofahrer die Richtgeschwindigkeit von 130 Kilometern in der Stunde auf Autobahnen nicht ein, muss er bei einem Unfall mithaften. Das berichtet die "Monatsschrift für Deutsches Recht" (Heft 1/2011) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Autofahrer nachweisen kann, dass es auch bei eingehaltener Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall gekommen wäre.
Das Gericht verurteilte einen Autofahrer zur Mithaftung an einem Auffahrunfall auf der Autobahn. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Mann mit 160 Kilometern in der Stunde gefahren. Er konnte daher einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug nicht mehr vermeiden, das unachtsam die Fahrspur gewechselt hatte.
Das OLG hielt ihm vor, er habe sich nicht wie ein "Idealfahrer" verhalten. Zwar sei die Richtgeschwindigkeit rechtlich nicht bindend. Ein idealer Fahrer wisse aber, dass mit höherer Geschwindigkeit auch das Unfallrisiko steige und orientiere sich daher daran. Insoweit sei es in diesen Fällen gerechtfertigt, dem Schnellfahrer eine Mithaftung zuzuweisen.
mik/dpa
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