Date: October 05, 2000 at 23:40:05
From: Joachim W, [tch-ls-2-dialup-153.spectraweb.ch]
Subject: LKW Zulassung (vorsicht lang!!)
Jetzt muss ich mich doch mal in diese Diskussion um LKW Zulassung einmischen. Ich habe mich vor ein paar Jahren ca. 1 1/2 Jahre mit meinem zuständigen Finanzamt rumgestritten, um einen Mercedes Benz /8 Krankenwagen (PKW lang/hoch) als LKW zuzulassen. Grundsätzlich: es gibt 2 Einstufungen bei einer LKW Zulassung. Die eine ist die Verkehrsrechtliche, hier ist der TÜV zuständig und der verlangt so sachen wie: Länge der Ladefläche mindestens die Hälfte des Innenraumes gemessen ab Kupplungspedal, Trennwand zwischen Ladefläche und Fahrgastraum und als 3. müssen die Sicherheitsbefestigungspunkte auf der Ladefläche dauerhaft unbrauchbar gemacht werden (Zuschweissen).
Dann gibt es die Steuerrechtliche Einstufung, hier kommt das Finanzamt ins Spiel. Und hier gibt es auch hunderttausende von teilweise irrwitzigen Meinungen (auch oder hauptsächlich bei Finanzbeamten). Ich habe damals, immer wenn mein Antrag abgeleht wurde darauf bestanden, dass die Entscheidung begründet wurde. Hier stiess ich auch auf einen Satz, der von irgendeinem Gericht so als Grundsatzurteil gefällt wurde: ....Massgeblich ist nicht die Nutzung des Fahrzeugs, sondern das Äußere Erscheinungsbild... und sinngemäss:
...ist auch Massgeblich, als was das Fahrzeug vom Hersteller konzipiert wurde..... Mit dieser Begründung wurden schon grosse Toyota Geländewagen, die vom Besitzer wirklich in der Landwirtschaft als LKW genutzt wurden als PKW eingestuft, da in der Konzeption vom Hersteller wohl zuviel Wert auf Fahrkomfort gelegt wurde.
Aus diesen Grundsatzurteilen kommen auch solche Forderungen die hinteren Scheiben zu verschliessen. Hier stand wohl auch der Gedanke Pate den späteren (Rück-) Umbau zum PKW zu verhindern. Meiner Meinung nach alles Schikane. Ich habe damals mit zähem Verhandeln und ewigem Nachfragen auf gerichtliche Bestätigungen den Finanzbeamten wohl so genervt, dass er nach ca 1 1/2 Jahren Streit endlich bereit war die Karre als LKW einzustufen.
Ich kann Euch nur raten, verlasst Euch nicht auf die Aussage von so einem Sesself... sondern verlangt auf alle Aussagen Belege in Form von Grundsatzurteilen oder so.
So -- das war jetzt leider ziemlich lang, aber ich hoffe dass es zu dieser Diskussion (obwohl sie nicht ganz so in dieses Forum gehört) ein wenig zusteuern konnte.
Grüsse Jogi
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