Date: August 04, 2001 at 23:38:10
From: Hans Fürthbauer, [olinz-5595.utaonline.at]
Subject: Re: Ich bin dem Horst Wieser auch noch eine Antwort schuldig und die paßt hier dazu
Hallo Roland und Horst,
die Frage vom Horst war, wie sieht es in Österreich mit der Verwendung von Pöl aus? Ich habe noch nicht alle Antworten auf meine Fragen bekommen, aber einen Zwischenstand kann ich berichten:
1.) Finanzbehörde: Steuertechnisch kein Problem. Pöl als "Biokraftstoff" unterliegt nicht der Mineralölsteuer. Damit fällt eine signifikante Hürde weg.
2.) Landesregierung (Verkehrsabteilung): Ein ausländisches Fahrzeug, das in seinem Heimatland eine Genehmigung für Pöl-Betrieb hat, kann auch in Österreich ohne Probleme damit fahren.
Aber: Ein Österreicher, der ein ausländisches Fahrzeug mit Pöl- Ausrüstung importiert, muß für die Zulassung eine Bestätigung des Umrüsters vorlegen, daß das Fahrzeug die EU-Abgasgrenzwerte wie beim Betrieb mit Dieselkraftstoff erfüllt. Hier wird es bei Eigenumbauten problematisch. Genauere Details konnte ich leider nicht erfahren.
Wenn das folgende Zitat aus dem Beitrag vom Roland bzw. aus der Quelle vom Horst stimmt, dann ist jeder Gast aus unserem Nachbarland Deutschland sozusagen "aus dem Schneider" und wird in Österreich keine Probleme haben. Denn: Es zählt in Österreich, was im Heimatland zulässig ist.
Zitat: "Art. 24 der Strassenverkehrszulassungsordnung Deutschlands besagt, dass Fahren mit kaltgepresstem Rapsöl in Dieselfahrzeugen deren Betriebserlaubnis nicht berührt."
Weil nun die Verwendung von Pöl steuerseitig kein Problem ist, würde ich mir wegen der technischen Seite auch keine Sorgen machen. Die kontrolliert meiner Erfahrung nach ohnehin keiner.
Ich habe auch noch den Autofahrerclub ÖAMTC um eine Stellungnahme zum Fahren mit Pflanzenöl und mögliche gesetzliche Einschränkungen gebeten, habe aber noch keine Antwort erhalten.
Was mir nicht so gut gefällt, ist das folgende Zitat (wieder aus dem Beitrag von Roland) der Aussage von Herrn Liikanen. Da weiß ich nicht, ob ihm oder der Kommission der Unterschied zwischen Rapsöl und einem Methylester bekannt ist:
Zitat Anfang:
"Antwort von Herrn Liikanen
im Namen der Kommission
(13. Juni 2001)
Es ist derzeit in keinem Mitgliedstaat möglich, eine Typgenehmigung für ein Dieselfahrzeug zu erhalten, das mit Rapsöl betrieben wird.
Rapsöl zählt zu den Methylestern und kann als Streckmittel oder als Ersatz für Dieselkraftstoff eingesetzt werden. In gleicher Weise verwendet werden Sonnenblumen-, Palm-, Soja- und Speiseöl sowie Tierfett. Einige Kraftfahrzeuge neuer Bauart können mit Dieselkraftstoff betrieben werden, dem ein geringer Anteil Methylester zugesetzt wurde. Dies gilt besonders für den französischen Markt; dort werden dem Dieselkraftstoff Methylester zugesetzt. Die Hersteller von Kraftfahrzeugen sind allerdings eher zurückhaltend beim Einsatz von Methylestern als Kraftstoff für Dieselfahrzeuge."
Zitat Ende.
Wenn Rapsöl oder sonst ein Pöl von der EU-Kommission wirklich gleichwertig wie ein "Methylester" gesehen wird, ist alles klar. Wenn es aber ein Mißverständnis ist, oder Unwissenheit hinter der Aussage steckt, kann es Probleme geben.
Sobald ich die Stellungnahme vom ÖAMTC zu meinen Fragen habe, melde ich mich wieder.
MfG Hans F.
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