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Date: August 04, 2001 at 16:27:34
From: PöloRoland, [spider-fra-tc074.proxy.aol.com]
Subject: Interessante Antwort von Horst Wieser - Auskunft der EU-Kommission

Hi Pölers,

Horst war so nett mir einiges zu mailen. Zwar weiss ich immer noch nicht genau wies in NL aussieht aber meine Freundin fährt mittlerweile nach Süddeutschland und meinerEiner hat keine Skrupel in NL Pöl nachzutanken :-))

Hier Horsts Infos :

EUROPÄISCHES PARLAMENT

VORDRUCK FÜR DIE EINREICHUNG EINER PARLAMENTARISCHEN ANFRAGE (1)

Adressat: RAT ¨
KOMMISSION X

MÜNDLICHE ANFRAGEN Mündliche Anfrage (Art. 42) ¨ Anfrage für die Fragestunde (Art. 43) ¨ SCHRIFTLICHE ANFRAGEN Schriftliche Anfrage (Art. 44) X Schriftliche Anfrage mit Vorrang (Art. 44 Abs. 5) ¨ FRAGESTELLER: Elisabeth SCHROEDTER BETRIFFT: (genau anzugeben) EU-weite Zulassung von Diesel-PKWs mit kaltgepresstem Rapsöl TEXT(2): Art. 24 der Strassenverkehrszulassungsordnung Deutschlands besagt, dass Fahren mit kaltgepresstem Rapsöl in Dieselfahrzeugen deren Betriebserlaubnis nicht berührt. Demnach werden in Deutschland wöchentlich mehrere hundert Diesel PKWs auf kalltgepresstes Rapsöl umgerüstet. Gleichzeitig stellt sich aber für die Besitzer solcher PKWs die Frage, ob damit ihre Reisefreiheit in der Europaeischen Union eingeschränkt wird. Deshalb frage ich die Kommission: In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Betriebserlaubnis für auf kalltgepresstes Rapsöl umgerüstete Diesel-PKWs? Ist es vorgesehen, dass in diesen Staaten diese einschränkenden Regeln abgeschafft werden? Wenn "Ja", wann? Wenn "Nein", warum nicht? Was hat die Kommission bisher unternommen, damit in den Staaten der EU einheitliche Zulassungsregeln für rapsölbetriebene PKWs gelten, welche einen grenzüberschreitenden Reiseverkehr ermöglichen? Welche Massnahmen hat die Kommission bisher unternommen, um die Nutzung von Rapsöl als Dieselstoff zu fördern? Unterschrift(en): Datum: 08.03.2001 (siehe auch Rückseite) (1) Dieser Vordruck ist mit Schreibmaschine auszufüllen und an die Abteilung Tätigkeiten der Abgeordneten, Schuman-Gebäude, Büro 254, Luxemburg, zu richten. (2) Maximale Länge: 10 Zeilen bei Anfragen für die Fragestunde (Art. 43); 25 Zeilen bei mündlichen Anfragen (Art. 42) und schriftlichen Anfragen (Art. 44 und Art. 44 Abs. 5) - Beschluß des Erweiterten Präsidiums vom 25. und 26.2.1986 -


E-0904/01DE
Antwort von Herrn Liikanen
im Namen der Kommission
(13. Juni 2001)

Es ist derzeit in keinem Mitgliedstaat möglich, eine Typgenehmigung für ein Dieselfahrzeug zu erhalten, das mit Rapsöl betrieben wird.

Rapsöl zählt zu den Methylestern und kann als Streckmittel oder als Ersatz für Dieselkraftstoff eingesetzt werden. In gleicher Weise verwendet werden Sonnenblumen-, Palm-, Soja- und Speiseöl sowie Tierfett. Einige Kraftfahrzeuge neuer Bauart können mit Dieselkraftstoff betrieben werden, dem ein geringer Anteil Methylester zugesetzt wurde. Dies gilt besonders für den französischen Markt; dort werden dem Dieselkraftstoff Methylester zugesetzt. Die Hersteller von Kraftfahrzeugen sind allerdings eher zurückhaltend beim Einsatz von Methylestern als Kraftstoff für Dieselfahrzeuge.

Im Vergleich zu ‚reinem‘ Dieselkraftstoff kann der Einsatz von Methylestern zu verstärkten Ablagerungen im Motor führen, ferner zu höherem Verschleiß der Motordichtungen und anderer Elastomere sowie zu verstärkter Korrosion, da Methylester hydroskopische Eigenschaften besitzen.

Außerdem wurde festgestellt, dass der Ausstoß von Stickoxiden von Fahrzeugen beim Einsatz von Methylester höher ist als bei der Verwendung von reinem Dieselkraftstoff.

Wenn ein Besitzer sein Diesel-Fahrzeug mit Methylesterkraftstoffen wie zum Beispiel (z.B.) Rapsöl betreibt, wird die Betriebserlaubnis dieses Fahrzeuges dadurch nicht ungültig, da der Fahrzeughersteller keine Kontrolle über die Auswahl von Kraftstoffen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen hat. Die Verantwortung für den korrekten Betrieb von Fahrzeugen auf der Straße liegt bei dem jeweiligen Besitzer. Für die Sicherstellung des korrekten Gebrauchs von Methylester in Fahrzeugen sind hingegen die Behörden der Mitgliedstaaten verantwortlich.

Der grenzüberschreitende Verkehr von Fahrzeugen ist hierdurch jedoch nicht eingeschränkt. Ein Fahrzeug, das z.B. in Deutschland mit Rapsöl betankt wurde, kann weiterhin in einen anderen Mitgliedstaat fahren und dort mit normalem Diesel betankt werden.

Es ist beabsichtigt, das Problem der Verwendung von Methylestern in Dieselkraftstoffen im Rahmen des Jahresarbeitsplans der Arbeitsgruppe für Kraftfahrzeugemissionen der Kommission (MVEG) zu behandeln. Gegebenenfalls können spezifische Anforderungen an die Emissionsgrenzwerte und damit in Verbindung stehende Anforderungen für Fahrzeuge erarbeitet werden, die Rapsöl oder jede andere Art von Methylester verwenden. Möglicherweise müssen Spezifikationen für Dieseltestkraftstoffe, die Methylester enthalten, entwickelt werden.

Falls solche Anforderungen für erforderlich gehalten werden, werden auch die Emissionsrichtlinien baldmöglichst angepasst, um den Anwendungsbereich der europäischen Betriebserlaubnis für Personenkraftwagen im Hinblick auf den Einsatz von neuen Kraftstoffen wie Methylester zu erweitern.

Die Forschung-und-Entwicklungsprogramme der Gemeinschaft haben Biokraftstoffe, inklusive Rapsöl, seit fast 20 Jahren intensiv gefördert. Mehr als die Hälfte aller Projekte in der Gemeinschaft über Rapsölherstellung und Nutzung erhielten einen Gemeinschaft-Zuschuss. Somit haben diese Programme wesentlich zum Erfolg der bevorstehenden Markteinführung von Biodiesel geführt.

Im Augenblick bereitet die Kommission eine Mitteilung über Biokraftstoffe vor, welche einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung von Biokraftstoffen beinhaltet. Diese Richtlinie ist noch in der ersten Phase der Vorbereitung, aber Rapsöl als Dieselersatzstoff wird darin eine wesentliche Rolle spielen.

Zudem hat die Kommission vor Kurzem eine Studie ausgeschrieben, in der untersucht wird, wie sich verschiedene Kraftstoffe bzw. Kraftfahrzeugkonzeptionen der Zukunft insgesamt auf die Umwelt auswirken. Diese Studie wird sich eingehend mit dem grenzüberschreitenden Verkehr befassen. Sie wird auch Konzepte beinhalten, die darauf abzielen, der drohenden Klimaveränderung entgegenzuwirken und gleichzeitig andere Umweltprobleme zu verringern oder wenigstens die bereits erzielten Erfolge nicht zu gefährden.

Nicht der Knaller aber immerhin

NoDino
Roland
z.Zt. 6500km mit 100% und 12°Düsen und dicken Leitungen - alles prima

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