Date: 28 Juni, 2000 um 19:05:20
Antwort auf: steuerhinterziehung von willi am 28 Juni, 2000 um 15:19:54:
....wer Diesel mit Pflanzenöl mischt oder auch Biodiesel, oder gemischte Krafstoffe sich besorgt und in den Umlauf bringt, wird mit Freiheitstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft.
From: Hans Eichel, BFM
Subject: Passt bloss auf....
Hans Eichel, BFM am 28 Juni, 2000 um 19:05:20:
§1 Abs. 1 S.1 VIPfölMG ( Gesetz zur Verhinderung von illegalen Pflanzenölmissbrauch) vom 28.6.2000 BGBL. S. 26743)
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