Date: 28 Juni, 2000 um 20:02:21
Antwort auf: Passt bloss auf.... von Hans Eichel, BFM am 28 Juni, 2000 um 19:05:20:
: ....wer Diesel mit Pflanzenöl mischt oder auch Biodiesel, oder gemischte Krafstoffe sich besorgt und in den Umlauf bringt, wird mit Freiheitstrafe nicht unter 3 Jahren bestraft.
From: Florian G.
Subject: Re: Passt bloss auf....
Florian G. am 28 Juni, 2000 um 20:02:21:
: §1 Abs. 1 S.1 VIPfölMG ( Gesetz zur Verhinderung von illegalen Pflanzenölmissbrauch) vom 28.6.2000 BGBL. S. 26743)
lieber H.Eichel
ich hörte am 28.6.2000 wurde auch ein Gesetz
gegen bürgerfeindliche Steuerfestsetzung beschlossen
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