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Date: November 22, 2001 at 11:26:44
From: Rhanie, [212.41.124.6]
Subject: Re: Wg. AltPÖL und Veterinäramt auch @ Ralf!

Hallo!

Da ich die Anzahl meiner empfangenen Mehls zu reduzieren gedenke, (Heute morgen allein 8 Stück zu diesem Thema, hier mein Dank an all die fleissigen Schreiber, die nicht müde werden, mich mit Infos zu versorgen.) hier halt nochmal was zu Tierischen Fetten + Altpöl:

1.) Wer macht denn bitte die Definition Altpöl?
Ich kann ja schliesslich auch "Gebrauchtpöl" vom Wirt kaufen/geschenkt bekommen.
Altpöl isses dann, wenn ers wegschmeissen würde, macht er aber nicht, sondern er gibt sein Gebrauchtpöl ab, um seinen gleichbleibend hohen Qualitätsstandard in der Frittenproduktion halten zu können.
Is doch klar, oder?
Ansonsten müssten sie jede Küche zumachen, nachdem in der Fritöse 1 (in Worten: eine ) Fritte drin war.

2.) Das Geseiere drüben dreht sich um Schlachtabfälle! (Schwarten etc.)
Diese müssen aus besagten Gründen entsorgt werden.
(Witzigerweise kannst die aber im Schlachthof durchaus als normalsterblicher Kunde kaufen und z. B. als Tierfutter verwenden.)
Wegen des hohen Wasseranteils und der Stückigen Konsistens (Thomas wo bist du?) wird sich Schwarte sowieso nicht so gut als Treibstoff eignen.
Erhitzt und Ausgelassen kannst dann wieder mit machen was du willst.
(Z. B. Auch aufs Brot streichen, oder im Sauerkraut entsorgen.)
oder gar verfahren. (aber obs energetisch Sinn macht, das Zeug zu erhitzen, nur ums zu verfahren weiss ich auch nicht so recht.)

Im Haushalt angefallenes Altpöl benötigt ja auch keinen Entsorgungsnachweis.
Warum? Weils n Haushalt is und kein Gewerbebetrieb!
Und wer von uns is n Gewerbsmässiger Altpölentsorger?

3.) Fragt den Typen vom Gesundheitsamt doch mal, bei welcher Themp. und Druck er seine Instrumente Sterilisiert?
Danach könnt ihr in mal über Themp. und Druck im Diesel aufklären.
Auch währe hierbei ja an den netten Herrn die Frage angebracht, welches Bakterium oder Virus ne Dauererhitzung von mehreren Stunden/Tagen auf 180° oder mehr aushält.

Im übrigen müssen wir erstmal GAR NIX nachweisen, ER MUSS uns zeigen wo was steht, das es verboten ist!
(dieselbe Diskussion hatten wir schon mal zu Anfang bei fahren mit PÖL erlaubt, oder Verlust der Zulassung.)

Noch n Typ: Im Schlachthof fragen was als Entsorgungspflichtiger Tierischer Abfall gilt.
(Der Typ beim Entsorger nachzufragen, nach was er Zertifiziert ist, bzw. welche Auflagen er erfüllt um AltPÖL zu entsorgen, gilt aber auch noch.)

Abschliessend gibt es doch 2 Möglichkeiten:

1: Sich Informieren (nicht bei sonem Amtstrottel, sondern bei jemanden ders wissen muss, ich geh ja auch nicht zum Bäcker wenn ich was über ne ESP wissen will.)

Oder:

2: Einfach so weiterpölen, sollt es mal zu ner Kontrolle kommen müssen DIE nachweisen das der Fahrer gegen das Seuchengesetz (oder sonstwas) verstossen hat!
(OK, so wie mein Teil aussieht, ergibt sich daraus schon der dringende Tatverdacht.)
Normalerweise geht sowas aber nicht ohne Kontrolle ziehen, abklatschen, usw.
Ich bin mir sicher, das die da nix finden, was gegen das Seuchengesetz verstösst.

Gruß Rhanie.

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