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Date: March 15, 2002 at 18:49:26
From: Fritz, [p50806fe2.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors

Hallo!

Trotzdem Du das noch nie gehört hast, ist es der Fall.

Möglich ist es schon. Ich lerne ja gerne dazu! Aber fünfstellige Strafen - niemals. Da muß noch was anderes gewesen sein.

Bei Verstoß macht man sich nicht gleich strafbar, sondern begeht wohl zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar wirds meist erst wenns um Steuerhinterziehung in bestimmten Fällen geht.

Genau.

Frag mal Landwirte, die ihren Pferdeanhänger für einen Umzug verliehen haben und es gab eine Kontrolle durch einen pfiffigen Polizisten oder die BAG.

Frag mal die Segelflieger, die die Transportanhänger für andere Zwecke verwenden. Wir wissen auch, daß das nicht in Ordnung ist, aber gemacht wird's trotzdem.

Noch eins: Bei Zulassung als LKW, egal welches Gewicht, gilt mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot !

Das ist mir bekannt. Bin aber früher, als mein erster Bus noch eine Baustelle war und deshalb noch als Lkw zugelassen war, trotzdem sonntags mit Anhänger gefahren.

Gruß,
Fritz




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