Date: March 15, 2002 at 13:41:04
From: landcruiser, [gw.hannover-stadt.de]
Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors
@ fritz
Zitat:"Daß Traktoren mit grünen Kennzeichen nur für im Rahmen der Landwirtschaft erforderliche Fahrten eingesetzt werden dürfen, halte ich ebenfalls für ein Gerücht. Dann würden sich ja z.B. die Bauern, die im Rahmen von Demonstrationen mit ihren Fahrzeugen Innenstädte blockieren, in diesem Sinne strafbar machen. Das habe ich noch nie gehört."
Trotzdem Du das noch nie gehört hast, ist es der Fall.
Bei Verstoß macht man sich nicht gleich strafbar, sondern begeht wohl zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Strafbar wirds meist erst wenns um Steuerhinterziehung in bestimmten Fällen geht.
Frag mal Landwirte, die ihren Pferdeanhänger für einen Umzug verliehen haben und es gab eine Kontrolle durch einen pfiffigen Polizisten oder die BAG.
Er nutze Schwiedervaters Anhänger mit dem grünen Kennzeichen jedenfalls nicht mehr.
Noch eins: Bei Zulassung als LKW, egal welches Gewicht, gilt mit Anhänger das Sonntagsfahrverbot ! Wers nicht glauben will, schaue auf www.landkreuzer.de unter 4x4/offroad. Da gibts einen Text zur Auflastung, dort ist es näher beschrieben.
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