Date: May 04, 2002 at 17:01:11
From: Ralf Hofmann, [p3e9e9dff.dip.t-dialin.net]
URL: IHK: Produkt oder Abfall?
Subject: Neues zum Altpöl und den juristischen Gegebenheiten
Hallo zusammen,
schaut Euch mal den Link an.
Ich denke, der springende Punkt ist, ob sich der Wirt des Pöls entledigen MUSS oder nicht. Muß er nicht, kann man es von Ihm kaufen (wie ich schonmal gepostet habe) und die Kuh ist vom Eis, weil es dann kein Abfall mehr ist und dem Abfallgesetz nicht unterliegt.
Besonders unter dem Punkt "Zweckbestimmung" sind 2 Dinge herauszugreifen:
"Dazu und zur weiteren Differenzierung kann sich an nachfolgenden Kriterien orientiert werden. Stoffe und Gegenstände sind nicht Abfall, sondern Produkt und Unterliegen deshalb nicht dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, wenn diese:
1.)ohne Vorbehandlung in einen weiteren Prozeß integriert werden können und dort Roh-, Hilfs- oder Brennstoff ersetzen
2.) im Regelfall einen positiven Marktwert haben
3.) von einem Handelsvertrag erfaßt werden, mit welchem der Empfänger sie von Hersteller oder Besitzer erwirbt oder zur Umarbeitung übernimmt."
Das sind 3 Punkte, die uns immer den Rücken freihalten. Ich drucke mir die Seiten aus und nehme sie mit, um sie gegebenenfalls dem Wirt oder der Bullerei zu zeigen. Die haben eh' so wenig Ahnung, daß sie nicht widersprechen, wenn sie den Zettel sehen.
MfG
Ralf Hofmann
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