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Date: October 08, 2002 at 10:50:07
From: juergen w, [main.pci.uni-hannover.de]
Subject: Re: Hilfe! Landratsamt-Anzeige: Sie betreiben ihr Auto mit ALTPÖL !

der Wirtschaftskontrolldienst der Polizeidirektion...hat das Landratsamt davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen....anstatt mit Dieselkraftstoff mit Salatöl betreiben.

frag sie mal konkret wie das fahrzeug do kl 1319 registriert ist!
- ja ich habe mich sogar wegen der co2-steuer (pkw in d werden nach ihrem co2 ausstoss versteuert) mit der zulassungstelle rumgeärgert .. fazit am ende es gibt keine schlüsssel nr. altfett-betrieb..... die sind nie auf diese kuriosen sachen die dir vorgeworfen wurden gekommen!


Dies haben Sie im Gespräch gegenüber Polizeibeamten des Polizeireviers...am24.09.02im Zuge einer Verkehrsüberprüfung angegeben. Wie Sie in diesem Gespräch weiter angaben, sammeln Sie aus Gastronomiebetrieben und Imbissbuden das anfallende Speiseöl bzw. Speisefett, welches Sie filtern und lagern, um unbrauchbare Stoffe absetzen zu lassen. Der hieraus gewonnene Stoff wird als Kraftstoff verwendet. (das hat die bullen beim nächsten tanken maßlos geärgert......dieser hippi spart 50 euro!)

schwätzer - damit hast du dich reingerissen (sorry) in nrw und in niedersachsen kannst du unbehelligt speiseöl und speisefett einsameln....(hoffentlich liesst das nicht der depp aus dem grünen...) geht auch in jeden supermarkt - da zahlst du nur 0.69 euro pro liter -

Bei verbrauchtem Fritierfett sowie Speiseöl handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle zur Verwertung oder Beseitugung mit der Schlüsselnummer 200125, die nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.

komischerweise wird in mönchengladbach mengen bis zu ca 300l für den eigenbedarf akzeptiert und eine anlage ist nicht nötig!
weiter stellte die feuerwehr in mönchengladbach für die lagerung in einer garage ein brandgutachten aus in dem sie ausdrücklich auf die fehlende brandgefahr (selbstentzündungspunkt von speiseol liegt höher als von papier!) und eine ungefährlichkeit für den boden attestierte (wassergefährdung fällt weg). da in der garage kanister gelagert werden wurde auch von baulichen massnahmen abgesehen (auffangwanne, sperre etc...) In der regel geht ein kanister kaputt - man merkt dies und diese menge ist von einem normalbürger leicht selber zu beseitigen.... ein ibc stellt da schon ein kleines problem da!

Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wonach Sie über eine solche zugelassene Anlage verfügen. Auch ist nicht bekannt, wie Sie die Reststoffe, welche nicht im Fahrzeug verwendet werden können, entsorgen und wie die Lagerung dieser Stoffe vorgenommen wird.

hier wurde verwiesen das die menge von monatlich ca. 100 bis 300l einen abfall von ca 1-5 kg hervorruft. dieser wird über den hausmüll engtsorgt (wie mutti die die fritöse putzt!) oder wertstoffhof



Es wird darauf hingewiesen, dass das unerlaubte Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage nach §327 Abs.2 Nr.2 des Strafgesetzbuches ein Vergehen darstellt. Das Landratsamt geht davon aus, dass Sie keine Abfallentsorgungsanlage betreiben. Um ausschließen zu können, ob Sie gegen abfallrechtliche Bestimmungen verstoßen, beabsichtigt das Landratsamt, die Angelegenheit vor Ort zusammen mit Ihnen zu erörtern. Bitte teilen Sie uns einen Termin hierfür mit.
MfG

wie erwähnt hat sich das in mönchengladbach sogar die feuerwehr angesehen (brandgutachten) - die anlage macht locker 10-30 tonnen pro monat (wir haben nur die zeit nicht) und bei der besichtigung war ca. 1 tonne gelagert) - interssiert hat die vielmehr ob es gewerbsmäßig gefiltert wird - dann möchten sie das ein gewerbe angemeldet wird. dieser punkt wurde zerstreut mit dem hinweis das es eine gemeinschaftsanlage sei - eigenbedarf und kleine restmengen - nicht nennenswert werden verhökert...für die garage wurde eine nutzungsänderung umgesetzt - klar steht ja auch kein auto mehr drinnen - kosten insgesamt ca 100 dm/euro.... pkw welcher legal zugelassen ist ist oben genannt /garagen nutzung leite ich per email weiter an meinen bekannten weiter (nixda69@hotmail.com)

So, jetzt will ich mal wissen, was ich tun soll.
Das Beste wäre wohl das auto wie nico auf der Homepage beschreibt als nichtstationäre Wertstoffverwendungsanlage anerkennen zu lassen.
QUATSCH! was jo sagt! aufräumen! die riesen lager beseitigen! ich habe in 2 jahren 6tonnen verfahren (100.000km) - mach denen mal klar warum du für den eigenbedarf 4 tonnen hamsterst....


Bruauche ich einen Rechtsanwalt ?

Nein! Reden kannst du ja! Wir sammeln von imbissbuden bis zur universitätsmensa ganz legal ein und komischerweise haben wir die probleme nicht.... (liegt wohl daran das wir nicht mit einem "jaucheschöfa" <-(für grüne forumsleser ein begriff)) einsammeln! also aufräumen! anständige klamotten an und hin zu den netten leuten vom landratsamt....

Bei mir lagern im Freien 4TLiter Fritieröl.

ich habe 1.5 tonnen - das ist schon wahnsinnig viel

Das Gras darunter ist schwarz. - schneeglöckenpflanzen!!!

Filter mit zurückgebliebenen Gewürzen und Verunreinigungen bringe ich zum Wertstoffhof.
ist doch genau richtig - gebührenmarken vom wertstoffhof aufheben! da das zeug ja nicht kommerziell vertickt wird darfst du ja die reste auf dem wertstoffhof loswerden!


Ich habe kein Bock auf Papierkrams. wem sagst du dass!!! ächt ätzend!!
Wie sollte ich vorgehen. Wies aussieht hat jeder Altpöler was vom Ausgang dieser Geschichte, also los

nimmst mir nicht übel aber es hat nur etwas "unterhaltungswert"

Man riecht sich - wäscht du dich nicht??? das ist nicht gut - besonders wenn du aufs landratsamt gehst...

also email an mich, ich geb dir dann die adresse von unserem "Garagenmieter" - der bereich ist eine "grauzone" vorsichtig und freundlich mit dem landratsamt verfahren! unsere anlage rief mehr beim brandinspektor interesse hervor als bei allen anderen - rat mal warum? - ja der fährt auch einen Diesel!

Besten Gruss
Jürgen w

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