Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

[ Follow Ups ] [ Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik ]

Date: October 05, 2002 at 21:14:36
From: Kugelblitz Michael B., [cw01.md1.srv.t-online.de]
Subject: Hilfe! Landratsamt-Anzeige: Sie betreiben ihr Auto mit ALTPÖL !

Oh Mammomann, wie wenn ichs geahnt hätte.
Danke erstmal an alle, die sich bereits Gedanken übers Altpölen gemacht haben, teilweise mit Beiträgen, teilweise mit eigener Hompage, doch jetzt wirds richtig heiß!
Bei einer Polizeikontrolle gaben sich Poliziebeamte freundlich und interessiert. Nach Steffens Grundsatz: "Wenn wir uns nicht immer mitgeteilt hätten würden wir noch in den Höhlen wohnen", plauderte ich ein wenig mit den freundlichen Beamten:
Ich möchte euch mal als Resultat den an mich adressierten Brief von heute vorlesen:

Betr: Führen eines Fahrzeugs mit Salatöl und gebrauchten Fritierölen.

der Wirtschaftskontrolldienst der Polizeidirektion...hat das Landratsamt davon in Kenntnis gesetzt, dass Sie Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen....anstatt mit Dieselkraftstoff mit Salatöl betreiben. Dies haben Sie im Gespräch gegenüber Polizeibeamten des Polizeireviers...am24.09.02im Zuge einer Verkehrsüberprüfung angegeben. Wie Sie in diesem Gespräch weiter angaben, sammeln Sie aus Gastronomiebetrieben und Imbissbuden das anfallende Speiseöl bzw. Speisefett, welches Sie filtern und lagern, um unbrauchbare Stoffe absetzen zu lassen. Der hieraus gewonnene Stoff wird als Kraftstoff verwendet.
Bei verbrauchtem Fritierfett sowie Speiseöl handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle zur Verwertung oder Beseitugung mit der Schlüsselnummer 200125, die nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen. Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wonach Sie über eine solche zugelassene Anlage verfügen. Auch ist nicht bekannt, wie Sie die Reststoffe, welche nicht im Fahrzeug verwendet werden können, entsorgen und wie die Lagerung dieser Stoffe vorgenommen wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das unerlaubte Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage nach §327 Abs.2 Nr.2 des Strafgesetzbuches ein Vergehen darstellt. Das Landratsamt geht davon aus, dass Sie keine Abfallentsorgungsanlage betreiben. Um ausschließen zu können, ob Sie gegen abfallrechtliche Bestimmungen verstoßen, beabsichtigt das Landratsamt, die Angelegenheit vor Ort zusammen mit Ihnen zu erörtern. Bitte teilen Sie uns einen Termin hierfür mit.
MfG

So, jetzt will ich mal wissen, was ich tun soll.
Das Beste wäre wohl das auto wie nico auf der Homepage beschreibt als nichtstationäre Wertstoffverwendungsanlage anerkennen zu lassen.
Bruauche ich einen Rechtsanwalt ?
Bei mir lagern im Freien 4TLiter Fritieröl. Das Gras darunter ist schwarz. Filter mit zurückgebliebenen Gewürzen und Verunreinigungen bringe ich zum Wertstoffhof.
Ich habe kein Bock auf Papierkrams.
Wie sollte ich vorgehen. Wies aussieht hat jeder Altpöler was vom Ausgang dieser Geschichte, also los
Man riecht sich
Michael

Posted with UFORUM version 1.00
[Previous Message] [Next Message]

Follow Ups:


[ Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik ]