Date: December 18, 2003 at 08:16:48
From: Turbohansi, [dialin-145-254-232-007.arcor-ip.net]
Subject: Die Antwort
Hi, nach Anfrage an den deutschen Ölmühlenverband hab ich folgende Antwort erhalten.
Der Zeitraum ist hierzu noch ein bischen beruhigend, jedoch weiß ich jetzt nicht warum hier erstrangig auf Biodiesel eingegangen wird? Wurscht, jedoch seh ich das wie Du als erste Weichenstellung für weitere Formulare, Forderungen und Abgaben!!
Tschö Hans
Sehr geehrter Hr. Turbohansi
+++++++die unten stehende Meldung ist durchaus richtig. Mit der Verabschiedung
des geänderten deutschen Mineralölsteuergesetzes wird Biodiesel als
"Mineralöl im Sinne des Gesetzes" definiert und unterliegt daher dem
Steuergesetz. Biokraftstoffe sind allerdings bis zum 31. Dezember 2009
steuerbegünstigt (d. h. Biodiesel ist z. Zt. von der Mineralölsteuer
befreit). Hersteller und Lagerhalter von Biokraftstoffen, zu denen auch
der Biodiesel zählt, müssen aber, um in den Genuß des
"Steueraussetzungsverfahrens" zu kommen, einen Antrag auf Erlaubnis zur
Mineralöl- sprich Biodiesel- Herstellung und Lagerung stellen. Um der
Wirtschaft Zeit für die Einarbeitung in die steuerrechtliche Materie zu
geben, wird den Herstellern und Lagerhaltern eine fiktive Erlaubnis mit
begrenzter Gültigkeit erteilt. Diese fiktive Erlaubnis gilt bis zum 30.
April 2004 als erteilt, wenn bis zum 31. Januar 2004 eine (formlose)
Anzeige bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt erfolgt ist.
Der Vollständigkeit halber füge ich Ihnen sowohl den Text des geänderten
Mineralölsteuergesetzes (Seite 63 bis 66 des Stueränderungsgesetzes,
Artikel 15 a und b) sowie die für das Steueraussetzungsverfahren
wichtigen § 6 und 7 des Mineralölsteuergesetzes bei.
Ich hoffe, Ihnen damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
K. Retzlaff
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