Date: December 17, 2003 at 13:08:46
From: Kugelblitz, [rech2.gs.hdh.bw.schule.de]
Subject: Mineralösteueränderungsgesetz: PÖL=Mineralöl !
Anzeigepflicht für Biokraftstoffproduzenten 2004
[15. Dezember 2003]
Mit In-Kraft-Treten des Mineralölsteueränderungsgesetzes zum 1. Januar 2004 sind Biokraftstoffe, im Sinne des Mineralölsteuergesetzes, Mineralöle und fallen damit unter die Steueraufsicht. Darauf weist die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (Ufop), Berlin, in einer Mitteilung hin. Voraussetzung für die Herstellung von Biokraftstoffen sowie das Mischen mit anderen Mineralölen ist die Zulassung als Steuerlagerinhaber, so die Ufop. Für eine Übergangszeit bis zum 30. April 2004 werde den Biokraftstoffherstellern auf Antrag eine so genannte fiktive Erlaubnis zur Mineralölherstellung erteilt. Voraussetzung sei, dass eine formlose Anzeige dieser Tätigkeit bis zum 31. Januar 2004 beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht wird. Dieser Verpflichtung unterliegen alle Biokraftstoffhersteller, also auch Betreiber von dezentralen Abpressanlagen, wenn Rapsöl für die Verwendung als Kraft- oder Heizstoff bestimmt ist, heißt es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus sei zu beachten, dass Lagerhalter, die die Steuerbegünstigung beantragen, Art und Menge des Biokraft- oder Bioheizstoffes nachweisen müssen. (ED)
Breite Unterstützung für Steuerbefreiung von Biokraftstoffen (Pressemitteilung der SPD-Bundestagsfraktion, 16.05.02)
16. Mai 2002 - 0418
AG Finanzen
Breite Unterstützung für Steuerbefreiung von Biokraftstoffen
Zur gestrigen Anhörung zum Mineralölsteueränderungsgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg-Otto Spiller, und der Bundestagsabgeordnete Hermann Scheer:
Das Vorhaben der Koalitionsfraktionen, biogene Kraftstoffe von der Mineralölsteuer freizustellen, ist in der Anhörung des Bundestagsfinanzausschusses von nahezu allen Sachverständigen eindeutig befürwortet worden. In ungewöhnlicher Einmütigkeit unterstützen Umweltverbände und Wissenschaftler ebenso wie Vertreter von Landwirtschaft und Industrie diesen Schritt, mit dem auf pflanzlicher Basis hergestellten Kraftstoffen der Marktzugang erleichtert werden soll.
Wie die Anhörung gezeigt hat, gibt es eine große Vielfalt an Nutzpflanzen, die für die Kraftstoffherstellung geeignet sind und ein großes Flächenpotenzial für deren Anbau. Die Nutzung nachwachsender Energierohstoffe kann daher einen wichtigen Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes erbringen. Von Seiten der Experten wurde auch auf weitere ökologische Vorteile, etwa hinsichtlich der biologischen Vielfalt und der Erhaltung der Bodenqualität aufmerksam gemacht.
Für die Landwirtschaft sowie für zahlreiche, vor allem kleinere Verarbeitungsbetriebe wird die Mineralölsteuerbefreiung der Startschuss für die Erschließung neuer Absatzmärkte sein. Zugleich schaffen wir damit Rahmenbedingungen, unter denen die deutsche Automobilindustrie sich technologische Vorsprünge in wichtigen Zukunftsfeldern erarbeiten kann. Auch die Importabhängigkeit unserer Energieversorgung kann vermindert werden. Demgegenüber sind die zu erwartenden Steuermindereinnahmen gering und sollten mit Blick auf die Zukunftschancen in Kauf genommen werden.
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