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Date: January 23, 2004 at 10:49:41
From: Werner, [p3e9b9c3e.dip.t-dialin.net]
Subject: Vorsicht, ganz so einfach ist es nicht mit dem Leihwagen..

Hi,

wenn ein Vertrag über ein Reparaturauftrag abgeschlossen wurde, der das fahrfähige Auto innerhalb von x-Tagen zusichert, dann ist der Leihwagen gebongt, egal, ob die Frau auch ein Auto hat oder nicht.

Wenn der Auftrag lautete, die GSKs aus einem gebrauchten Kopf zu fummeln und die Gewinde zu überarbeiten, dann sieht es mit der Haftung für Folgeschäden schon mal äußerst dunkel aus. Auch ein neuer ZK ist aus solchen Reparaturfehlern nicht ableitbar. Dem Auftragnehmer muß die Chance zur Nachbesserung gegeben werden.

Es wird in diesem Fall äußerst schwierig werden, den Nachweis dafür zu erbringen, daß der "Murgelschrauber" tatsächlich das Gewinde zerstört hat. Im Zweifel wird er anführen, daß der Kunde mit einem defekten ZK durch die Tür kam, in dem eine abgerissene GSK steckte, und an dem man versucht hatte zu retten, was noch zu retten war. Übrigens sind die Kühlwasserschäden für eine Bewertung "neuwertig" gar nicht gut.

Aus meiner Sicht: --> schon wieder ganz dunkel

Vielleicht doch mal ne Überlegung wert, ob mit einer passend gemachten GSK und mit Geld zurück das Auto nicht ganz gut fahren könnte.

Gruß

Werner

(der kein Lobbyist für Murgelschrauber ist)

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