Date: October 07, 2004 at 12:45:03
From: Werner, [pd9fd1a04.dip.t-dialin.net]
Subject: Beweislast
Hi Tempomaten,
die Beweislast für sowas liegt ganz klar beim Autobesitzer. Wenn dieser nicht ausreichend kompetent für die Beweisführung ist, greift er sich Juristen und Sachverständige, die das entsprechend für ihn ausführen.
Die Autoindustrie ist natürlich an Negativ-Image nicht interessiert und prüft daher auch aus eigenem Antrieb. Mehr, als eine Verleumdungsklage wird die Fa. Renault aber kaum gegen diesen Burschen machen können und dabei ist es noch fraglich, ob das überhaupt Aussicht hat. Für so eine Klage hätte der Autofahrer behaupten müssen, Renault-Autos hätten grundsätzlich solche Mängel und es hätte Renault ein deutlicher, potentieller Schaden entstehen müssen. Beide Fakten werden kaum gerichtsbeständig sein, daher aus meiner Sicht einfach nur ein Scheiß-Tag für Renault. (Stecken die aber weg)
Gruß und Schluß
Werner
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