Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

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Date: June 15, 2005 at 08:50:10
From: Gardiner, [i010f.i.pppool.de]
Subject: Re: Dann haben Sie ihr Geschäftsgebaren wohl geändert

Moin Wolfgang,

ich weiß gar nicht, in was für eine Grauzone ich da reingekommen bin. Irgendwie scheint das Thema "Muldentank" tabu zu sein. Überhaupt der ganze PÖL-Umbau! Da sagt mir ein Umbauer doch glatt, daß das alles im Rahmen einer sogenannten Vollabnahme von TÜV bzw. Dekra (nach §21 StVZO) eingetragen werden muß. Selbst die Dekra teilt auf Anfrage mit, daß sie doch zumindest den Tank eintragen wollen. Ich frag mich dann doch verwundert, warum. Kein Teil der PÖL-Anlage, auch nicht der Tank, ist ein bauartgenehmigungspflichtiges Teil im Sinne des §22a StVZO. Sicherlich gibt es wie immer eine internationale Norm für den Tank, und zwar die Richtlinie 20/221/EWG. Nach dieser RiLi darf der Tank weder im Innenbereich des Fahrzeuges sein, auch nicht im Kofferraum oder Radmulde, noch darf er von innen betankt werden, und so weiter, also nach der EU-RiLi darf man nix und kann alles vergessen. Dann frage ich mich nur, wie die Herren TÜV und Dekra derartige Anlagen locker über eine 21er Untersuchung eintragen können.
Im nationalen Recht gibt es m.E. nach keine Restriktionen bezüglich des Tanks, und wenn er dann noch eine ABE hat, wo der Überdruck von 0,3 bar nachgewiesen ist, dann umso besser. Also ist das mit TÜV/ Dekra nur Show?? Ein Schelm, der böses dabei denkt.

Gruß Gard

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