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Date: December 04, 2009 at 03:52:21
From: Rhanie, [4-4-217.124.adsl-pool.digitelone.com]
Subject: Total OT: Mein Bruder ist letzte Nacht gestorben, schreiben er Botschaft wg. Kostenuebernahme

Hallo!

Wer in Sozialforen oder sonstwo taetig ist hat hiermit die Erlaubnis diesen Verkehr dort zu verbreiten, in diesem Falle bitte meinen Namen unkenntlich machen, Danke.

ES ist unbestreitbar, das er an seiner situation zum Grossteil selbst schuld war, die antwort der Botschaft finde ich trotzdem bemerkenswert, waere eine Behandlung hier doch deutlich billiger als in D gekommen und er hatt ja auch bis vor 3 Jahren regelmaessig gearbeitet und fleissig steuern und Beitraege bezahlt.

Sollte jemand von euch im nicht eu ausland einmal erkranken, weiss er jetzt zumindest, welche Hilfe die Deutsche Botschaft leistet.

Gruss Rhanie.

Sehr geehrter Herr Welker,

bitte legen Sie neben einer Passkopie und die abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis auch eine Bescheinigung des Krankenhauses vor, aus welcher hervorgeht, seit wann ihr Bruder dort stationär aufgenommen wurde und wie lange er vermutlich bleiben muss, sowie ein Attest über seinen Gesundheitszustand.
Bitte weisen Sie nach, wovon Ihr Bruder bisher gelebt hat und warum er davon das Krankenhaus bzw. die notwendige Medizin nicht zahlen kann.

Nur wenn nachgewiesen wird, dass er nicht entlassen werden kann besteht überhaupt eine Chance auf Sozialhilfe im Ausland, da diese ansonsten grundsätzlich abgeschafft wurde.

Auch ein Antrag auf Konsularhilfe ist beigefügt, welcher bitte auch ausgefüllt werden sollte, um im Vorgriff auf zu erwartende Sozialhilfe bereits Geld auszahlen zu können.

Mit freundlichen Grüßen



Sehr geerther Herr ,

wie telefonisch Besprochen die Antraege vorab per Email, ich hoffe das der Brief doch noch ankommt, ansonsten schicke ich nochmal mit LBC.
Koennen sie mir Bitte sagen wie im Falle einer Konsularhilfe das geld ausgezahlt wird, das Krankenhaus wird langsam unruhig und es werden weder notwendige Untersuchungen, noch Medikamente gegeben.

Mfg. Reinhold Welker.



Sehr geehrter Herr Welker,


bei einer ersten Durchsicht der per Mail übersandten Unterlagen ist mir folgendes aufgefallen:

Einreise auf den Philippinen erfolgte am 02.11.2006 und nicht am 01.11.2009 wie angegeben.

Aufenthalt seit 30.06.2007 nicht mehr erlaubt.

Es fehlt eine Angabe zum Grund des Aufenthalts im Krankenhaus, eine Prognose, wie lange er dort sein muss und Angaben zu den Kosten bislang und in Zukunft. Insbesondere die Art der Unterbringung (Einzelzimmer/Ward) und die täglichen Kosten.

Wovon hat Klaus bisher gelebt, Nachweise hierzu?

Monatliche Kosten für Unterkunft werden mit 3.500 Peso angegeben. Nachweis?

Zum Familienstand fehlt die Angabe.

Bitte reichen Sie die fehlenden Informationen und Unterlagen umgehend nach.

Ich kann Ihnen nicht die Hoffnung machen, die Kosten schnell zu zahlen, da bei illegalem Aufenthalt grundsätzlich keine Sozialhilfe gezahlt werden darf, wie sie aus der irrtümlich übersandten Anlage mit der "Stellungnahme der Auslandsvertretung" ersehen können.


Mit freundlichen Grüßen



Sehr geehrter Herr ,

> Einreise auf den Philippinen erfolgte am 02.11.2006 und nicht am 01.11.2009
> wie angegeben.
>
Richtig, am 1.11.06 war der Flug aus D.

> Aufenthalt seit 30.06.2007 nicht mehr erlaubt.
>
Auch Richtig.

> Es fehlt eine Angabe zum Grund des Aufenthalts im Krankenhaus, eine
> Prognose, wie lange er dort sein muss und Angaben zu den Kosten bislang und
> in Zukunft. Insbesondere die Art der Unterbringung (Einzelzimmer/Ward) und
> die täglichen Kosten.
>
zahlreiche offene Geschwuere an den Beinen, laehmung ab unterem
rueckrat, kann sich nicht aufrichten, fuesse unter kontrolle,
vermuteter. Leistenbruch mit einsackung ins skrotum, starkes oedem mit
wasser in der Lunge, evtl. Hepa.

Ward.

ueber die dauer und die taeglichen Kosten kann ich keine auskunft
geben, da ich sie nicht weiss, z. z. benoetigt er sauerstoff, ist
weder operabel noch transportfaehig.
wenn ich dort nach den Kosten frage, druecken die mir eine Rechnung in
die Hand, das moechte ich vermeiden.

> Wovon hat Klaus bisher gelebt, Nachweise hierzu?
Von meinem Geld oder er hat bei meinen Bekannten gebettelt bis sie ihn
rausgeschmissen haben, danach hat er sich neue ausgesucht.
wie kann ich das Nachweisen?
>
> Monatliche Kosten für Unterkunft werden mit 3.500 Peso angegeben. Nachweis?
>
Das ist das Gebaeude das ich ihm seit 3 jahren zur verfuegung stelle
und die er nie gezahlt hat, nachdem ihr das verm. auch nicht zahlt,
vergessen wir das.

> Zum Familienstand fehlt die Angabe.
>
Habe ich anscheinend vergessen, soweit mir bekannt ledig.

> Bitte reichen Sie die fehlenden Informationen und Unterlagen umgehend nach.
>
Hiermit geschehen.

> Ich kann Ihnen nicht die Hoffnung machen, die Kosten schnell zu zahlen, da
> bei illegalem Aufenthalt grundsätzlich keine Sozialhilfe gezahlt werden
> darf, wie sie aus der irrtümlich übersandten Anlage mit der "Stellungnahme
> der Auslandsvertretung" ersehen können.
>
Wie ist es mit Konsularhilfe? wenn die auch nicht gezahlt wird,
brauchen wir uns keine weitere arbeit zu machen.

Mfg. Reinhold Welker.
P. S. sind die Unterlagen im original inzwischen angekommen?



Guten Tag, Herr ,

haben sie meine letzte Email erhalten?
Nur aus interesse, ich bin 13A, sollte mir etwas aehnliches passieren,
und ich nicht transportfaehig sein, wuede da Konsularhilfe in Frage
kommen?

Mfg. Reinhold Welker



Sehr geehrter Herr Welker,

ich bestätige den Eingang Ihrer Mail vom 03.12. und vom 30.11.2009.

Die Originalunterlagen sind noch nicht eingegangen, weshalb ich von einer weiteren Bearbeitung bislang abgesehen habe. Darf ich Ihren letzten Satz als Rücknahme des Antrags werten?

Zu Ihrer Frage:

Grundsätzlich wird von im Ausland lebenden Deutschen erwartet, dass sie private Vorsorge für den Krankenfall beziehungsweise Pflegebedürftigkeit treffen. Denn schließlich ist nicht die Frage ob man krank wird, sondern nur wann und wie.
Wenn sie keine Vorsorge treffen können sie nicht erwarten, dass das deutsche Sozialsystem diese Lücke schließt. Wer sich entscheidet im Ausland zu leben unterstellt sich freiwillig dem dort herrschenden Rechs- und Sozialsystem und muss sich folglich mit dem abfinden, was dort geboten wird.

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen, für sich die richtige Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

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