Date: June 29, 2001 at 15:48:51
From: Fritz, [pd9523766.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: @VW Transporter-Besitzer
Hallo!
Wenn das Fahrzeug aufgelastet (>2,8t)und als LKW zugelassen ist wird es als LKW besteuert, nicht nach Hubraum+Abgas, sehe ich das richtig?
Ja.
Welche Einschränkungen gelten dann bezgl. Höchstgeschwindigkeit, Fahren am Sonntag?
80, Sonntags nicht mit Anhänger
Wie verhält sich das mit der Versicherung?
Sauteuer!
Wegen der Höchstgeschwindigkeit und der Versicherung würde ich unbedingt eine Zulassung als So.Kfz-Wohnmobil anstreben! Die müssen erst ab 3,5t 80 fahren und die Versicherung ist billiger als bei manchem Pkw. Allerdings gehen die SF-Klassen wie bei den Lkw nur bis SF 3 (je nach Versicherer und Haftpflicht/Kasko 45%-55%).
Mein MB 309D mit 3,2t zul. GG kostet mich im Jahr DM 362,- Steuer und ca. DM 990,- Versicherung (Vollkasko, SF 3).
Gruß,
Fritz
Follow Ups: