Date: March 13, 2002 at 13:41:27
From: Fritz, [pd952392b.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Leicht OT: Frage zur Besteuerung meines Traktors
Hallo!
Es is mal nen Bauer verurteilt worden(5 Stellige Summe) weil er mit seinem Trecker nen verunfallten PKW aus nem Graben gezogen hat!
Sorry, das ist definitiv falsch. Ein fünfstelliges Bußgeld (außer in Italien (Lire) oder wenn Du bei den Stellen die Pf/Cent mitzählst) zahlt man noch nicht einmal, wenn man mit dem Traktor nachts ohne Licht als Geisterfahrer auf der Autobahn unterwegs ist, und das mit 3,8 Promille - außer natürlich, man verursacht einen Schaden. Dann ist's aber kein Bußgeld bzw. Geldstrafe, sondern Schadenersatz.
Daß Traktoren mit grünen Kennzeichen nur für im Rahmen der Landwirtschaft erforderliche Fahrten eingesetzt werden dürfen, halte ich ebenfalls für ein Gerücht. Dann würden sich ja z.B. die Bauern, die im Rahmen von Demonstrationen mit ihren Fahrzeugen Innenstädte blockieren, in diesem Sinne strafbar machen. Das habe ich noch nie gehört.
Gruß,
Fritz
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