Date: January 17, 2003 at 08:03:23
From: Ralf Hofmann, [pd9584163.dip.t-dialin.net]
URL: Abfalldefinition
Subject: Re: Hilfe! Landratsamt-Anzeige: Sie betreiben ihr Auto mit ALTPÖL !
Hi Michael,
>Bei einer Polizeikontrolle gaben sich Poliziebeamte freundlich und interessiert. Nach Steffens Grundsatz: "Wenn wir uns nicht immer mitgeteilt hätten würden wir noch in den Höhlen wohnen", plauderte ich ein wenig mit den freundlichen Beamten
tja, was soll ich sagen? Selbst schuld . . . über's Pölen zu reden ist eine Sache, juristische Grauzonen zu betreten eine andere.
>Ich möchte euch mal als Resultat den an mich adressierten Brief von heute vorlesen:
>Betr: Führen eines Fahrzeugs mit Salatöl und gebrauchten Fritierölen.
>. . . Dies haben Sie im Gespräch gegenüber Polizeibeamten des Polizeireviers...am24.09.02im Zuge einer Verkehrsüberprüfung angegeben.
Da bist Du an den Falschen geraten. Dienstgeilheit oder Pflichterfüllung, je nachdem wie man's sieht.
>Bei verbrauchtem Fritierfett sowie Speiseöl handelt es sich um überlassungspflichtige Abfälle zur Verwertung oder Beseitugung mit der Schlüsselnummer 200125, die nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden dürfen.
Genau dieser Vorwurf ist seit dem Höchstrichterlichen Urteil des EU-Gerichtshofes mindestens seehr umstritten, wenn nicht widerlegt:
http://www.umweltallianz.de/documents/Endfassung%20Abgrenzungspapier110402.doc
http://f23.parsimony.net/forum49387/messages/76198.htm
> Uns liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wonach Sie über eine solche zugelassene Anlage verfügen.
Dein Auto ist keine solche Anlage und wird, besonders in so einer Situation auch bestimmt nicht als solche anerkannt.
> Auch ist nicht bekannt, wie Sie die Reststoffe, welche nicht im Fahrzeug verwendet werden können, entsorgen und wie die Lagerung dieser Stoffe vorgenommen wird.
Besonders überwachungspflichtig (Betonung liegt auf "Besonders", das ist wichtig)ist Altpöl übrigens per Definition nicht. Wenn Dir das vorgeworfen wird, hat sich die Behörde 'eh schon selbst disqualifiziert.
Du musst einfach darstellen, wie es in Wahrheit ja auch ist, das Du nicht gewerblich Sondermüll entsorgst, dann darfts Du eine kleine Menge für den Eigenverbrauch ohne Genehmigung lagern, die Reste im Wertstoffhof abgeben.
>Um ausschließen zu können, ob Sie gegen abfallrechtliche Bestimmungen verstoßen, beabsichtigt das Landratsamt, die Angelegenheit vor Ort zusammen mit Ihnen zu erörtern. Bitte teilen Sie uns einen Termin hierfür mit.
Mit guter Vorbereitung und Freundlichkeit (aber nicht zuuu viel sagen, wie bei der Verkehrskontrolle!) kommst Du am weitesten.
>Das Beste wäre wohl das auto wie nico auf der Homepage beschreibt als nichtstationäre Wertstoffverwendungsanlage anerkennen zu lassen.
Nein, würde ich nicht, damit gibst Du indirekt Deine Schuld (illegale Entsorgung von überwachungspflichtigen Abfällen) zu.
>Brauche ich einen Rechtsanwalt ?
Wenn Du gut reden kannst und Dich gut vorbereitest, in diesem Stadium nicht. Falls Doch, der Bundesverband Pflanzenöle kennt einen guten, der hat in Speyer zu dem Thema referiert.
>Bei mir lagern im Freien 4TLiter Fritieröl.
Weg damit.
> Das Gras darunter ist schwarz.
Was draufstellen.
>Filter mit zurückgebliebenen Gewürzen und Verunreinigungen bringe ich zum Wertstoffhof.
Quittungen sammeln.
>Wies aussieht hat jeder Altpöler was vom Ausgang dieser Geschichte, also los
Ja, halt' uns auf jeden Fall über ALLES auf dem Laufenden!
MfG
Ralf Hofmann
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