Date: February 08, 2004 at 15:40:59
From: Tutwaszursache, [gdfa3.g.pppool.de]
Subject: Höchstrafe 5000 Euro
Mineralölsteurgesetzt und die für die Bestrafung maßgebliche Abgabenverordnung kann man im Netz finden:
1. Mineralölsteuergesetz: (Besonders §26 und folgende)
http://www.zoll-d.de/e0_downloads/f0_dont_show/gesetze_testen/sammlung_aller_gesetze/minoestgesetz.pdf
2. Abgabenordnung
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/fin/ao/ (§ 381)
Bin leider kein Rechtsanwalt - aber danach ist Heizölverfahren eine Steuerordnungswidrigkeit und die Höchstrafe beträgt 5000 Euro, außer man betreibt es Gewerbsmäßig.
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