Date: April 16, 2005 at 22:39:35
From: R.Lang, [p54ae9226.dip0.t-ipconnect.de]
Subject: Re: ...dann trete bei dem "Ochsen" die kupplung! (Kfz-spezifisch).
Hallo Raymond,
ich wünsch Dir immer genüged starke Schutzengel die Dich mit Deiner Auffassung vor den Regressforderungen einer getäuschten KFZhaftpflichtvs. schützen.
Es gibt eine höchrichterliche Rechtsauslegung, die ist im Streitfall gerichtfest. Wenn dann Gutachter das Wort haben möchte ich wissen mit was Du diese bezahlen willst um ein deiner Auffassung genehmes Urteil zu erreichen.
Es sei denn Du bist selbst Elitejurist und hast den Stand eines unabhängigen Richters mit entsprechender Kompetenz und Begründungskraft erlangt.
Glaube es oder auch nicht, die Mühlen von Verwaltungen und Behörden mahlen langsam, aber fein. Wenn man einmal ein Verfahren mit technischer Beweissicherung mitgemacht hat, weiss man was das bedeutet. Ich selbst habe schon des öfteren an derartigen Verfahren mitgearbeitet, nicht umsonst entstehen dabei Aktenberge.
Derartige Verfahren können beliebig kompliziert werden, denn der Verwaltungsautomatismus prüft ob allgemeine Interessen verletzt wurden und für privatrechtlich Forderungen finden die Rechtsanwälte sicher Wege den Verursacher zu belangen.
Die Versicherung mit der du einen Schutzvertrag abgeschlossen hast und die sich zur Haftung verpflichtet hat wird sehr genau nachsehen ob der Vertrag vom Kunden eingehalten wurde. Sie werden die Haftung warnehmen, aber sie werden alles daransetzen den Schaden für die Organisation so gering zu halten. Dabei werden auch Fragen der Vertragstäuschung geprüft. VS-ungen sind nicht nur Geldverwalter, nein sie haben auch Forschungs- und Schadenslabore mit entsprechendem Fachpersonal. All diese Leute musst Du von Deiner Auffassung von in_verkehr_bringen eines modifizierten Fahrzeuges ohne Zertifizierung überzeugen.
Es mag sein das politische Rattenfänger überzeugende Lockrufe für getäuschte Laien hervorbringen, bei Fachleuten die im täglichen Kampf
stehen hast Du da sehr schlechte Karten.
Wäre ich Geschädigter so wüsste ich wie ich meinen Schadensersatz durchsetzen müsste, da kann ich nur hoffen das es für den Schädiger nie eintritt.
Gruss Rainer
PS: Wenn man boshaft argumentiert so ist die allgemeine Betriebserlaubniss schon deswegen erloschen weil der Motor mehr als die im KFZ-Brief genannte Leistung abgegeben hat. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber ABE's für leistungsverändernde Bauteile vorgeschrieben, und das nicht vorhandensein mit Represalien belegt.
Also bleibe bei deiner einstellung aber kreuze bitte nicht meine Wege.
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