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Date: August 29, 2006 at 12:59:16
From: Rhanie, [p85.212.18.24.tisdip.tiscali.de]
URL: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,434007,00.html
Subject: SUV: Steuerprivileg bleibt erhalten

Hallo!

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,434007,00.html

GELÄNDEWAGEN

SUV-Besitzer müssen weniger Steuern zahlen

Nach der Angleichung an EU-Recht waren die Steuern für schwere Geländewagen drastisch gestiegen. Doch jetzt hat ein deutsches Gericht die Regelung gekippt. Besitzer dicker SUV können demnach weiter von einem früheren Steuerprivileg profitieren.


Düsseldorf - Besitzer schwerer Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen können weiterhin vom Steuerprivileg der günstigeren Gewichtsbesteuerung profitieren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat die seit Mai 2005 geltende Besteuerung nach Hubraum für nicht mit dem EU-Recht vereinbar beurteilt. "Bei summarischer Prüfung ist es ernstlich zweifelhaft", ob die Steuerbehörde berechtigt gewesen sei, die Kraftfahrzeugsteuer durch den angefochtenen Bescheid zu ändern, befanden die Richter.



SUV: Steuerprivileg bleibt erhalten
Im konkreten Fall hatte sich der Besitzer eines Land Rover Defender gegen die höhere Steuer zur Wehr gesetzt. Die Richter gewährten ihm die Aussetzung der Vollziehung des höheren Steuerbescheides. Auch vor anderen Finanzgerichtes hatten sich in der Vergangenheit Besitzer schwergewichtiger SUV gewehrt. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. Bis zu einer Entscheidung Können Geländewagen-Besitzer Einspruch gegen ihre Steuerbescheide einlegen, um von einem positiven Ausgang des Verfahrens zu profitieren.

Für etwa 800.000 Fahrzeugbesitzer war nach der Umstellung der Kfz-Steuer ihr Gefährt drastisch teurer geworden. Bis zu neunmal höhere Steuern wurden mit einem Schlag fällig. Von der Abschaffung des Steuerprivilegs hatten sich die Bundesländer seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Dabei ging es bei der Initiative ursprünglich um Steuergerechtigkeit. Die offenkundig finanzkräftigen Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden. Doch die neue Steuer traf auch Handwerker und Gewerbetreibende.

Ein Steuerschlupfloch hatte es bis dahin möglich gemacht, dass die zahlungskräftigen Fahrer teurer Edelkarossen unverhältnismäßig wenig Kfz-Steuer zahlten. Der Trick: Eigentlich wurden die Luxusjeeps als Pkw genutzt, dafür wären zum Beispiel bei einem ganz normalen Modell 740 Euro Steuern fällig. Diese schweren Geländewagen wiegen aber mehr als 2,8 Tonnen. Damit konnten sie nach EU-Recht als Lkw versteuert werden und es fielen nur 200 Euro an.

Aktenzeichen: 8 V 2091/06 A

har/ddp

Gruß Rhanie.

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