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Date: September 13, 2006 at 18:01:51
From: Rhanie, [p213.54.170.240.tisdip.tiscali.de]
URL: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,436893,00.html
Subject: Re: SCHWERE GELÄNDEWAGEN Steuerprivileg wohl endgültig gekippt

Hi Uwe!

Hast scheinbar nicht Unrecht gehabt.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,436893,00.html

SCHWERE GELÄNDEWAGEN
Steuerprivileg wohl endgültig gekippt
Jeep-Fahrer müssen scheinbar tiefer in die Tasche greifen. Der Bundesfinanzhof bestätigte vorläufig, dass schwere Geländewagen als Pkw behandelt werden müssen. Ausgenommen sind die Fahrzeuge, die ausschließlich für den Lastentransport bestimmt sind.

München - Halter schwerer Geländewagen verlieren ihr Steuerprivileg wohl endgültig. Nach einer heute veröffentlichen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) ist die Besteuerung von Geländewagen als Pkw rechtens. Seit Mai 2005 müssen die meisten Halter von großen und leistungsstarken Geländewagen, wie etwa der M-Klasse von Mercedes oder dem VW Touareg, Pkw-Steuern für ihr Fahrzeug zahlen. Einzige Ausnahme: Der Wagen ist vorwiegend zur Beförderung von Lasten bestimmt und daher als Lkw anzusehen ist.


Der VW-Touareg: Steuerlich kann das Fahrzeug deutlich teurer werden
Früher galten sogenannte Kombinationsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen steuerlich generell als Laster. Die Kraftfahrzeugsteuer wird hier nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht bemessen und fällt so für Kleinlaster erheblich günstiger aus. Dabei spielte zunächst keine Rolle, ob sie überhaupt nach ihrer Bauart und Einrichtung vorwiegend zum Lastentransport geeignet waren. Halter von Geländewagen konnten dadurch mehrere hundert und bei Dieselfahrzeugen sogar 1000 und mehr Euro im Jahr sparen.

Nach heftiger öffentlicher Kritik wurde die entsprechende deutsche Vorschrift zum Mai 2005 aufgehoben. Seither werden Geländewagen wie Pkw nach Hubraum besteuert. Die Bundesländer hatten sich seinerzeit Mehreinnahmen im dreistelligen Millionenbereich erhofft. Offenkundig finanzkräftige Besitzer großer Geländewagen sollten mit dieser Änderung eigentlich zur Kasse gebeten werden, getroffen wurden aber auch Handwerker und Gewerbetreibende.

Viele Fahrzeugbesitzer hatten sich gegen die Mehrbelastung gewehrt und beriefen sich darauf, dass laut einer EU-Richtlinie Geländewagen weiterhin als Lkw besteuert werden müssten. Laut BFH ist die Richtlinie für die Mitgliedsstaaten aber nicht verbindlich. Die Festlegung der Steuersätze für verschiedene Fahrzeuge sei Sache der EU-Länder. In Deutschland ist die Lkw-Steuer nun nur noch auf Geländewagen anwendbar, wenn sie "vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt" sind, so der BFH. Kriterien seien unter anderem die Herstellerkonzeption, das äußere Erscheinungsbild, Ladefläche und Zahl der Sitzplätze. Bei der Entscheidung des BFH handelt es sich noch nicht um ein endgültiges Urteil, sondern vorerst um eine Entscheidung des vorläufigen Rechtsschutzes.

Der Halter eines fünfsitzigen Land Rover hatte auf die Besteuerung als Lkw geklagt. Im Fahrzeugbrief wird der Wagen allerdings als "Pkw geschlossen" bezeichnet. Ob dies auch steuerlich gilt, soll das Finanzgericht nun nach den vom BFH genannten Kriterien entscheiden.

(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen: VII B 333/05)

fho/Reuters/AFP/ddp

Gruß Rhanie.

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