Biodiesel/RME/PME - ALDiesel/Poel/SVO - TDI/PD/CDI/JTD/HDI-Technik

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Date: August 30, 2006 at 10:23:08
From: landcruiser, [p57a2d4e4.dip.t-dialin.net]
Subject: Ich muss euch entäuschen

Moin,

das ist ein Urteil in der ersten Instanz.
Es ist nicht das erste und nicht das letzte, welches in diese Richtung geht.
Es hat aber praktisch keine Bedeutung, da wie gesagt nur erste Instanz und die Parteien (schaut mal wer die Prozeßgegner sind) gewillt sind dies bis zur letzten Instanz durchzufechten.

Und selbst wenn es dann für mich und andere positiv ausgeht, ändert Vater Staat einfach die entsprechenden Vorschriften und man zahlt.

Wie Hilsi schon schrieb: Es geht um die Kohle und um nix anderes!

Ursprung der Abschaffung der 2,8 t Regelung sind übrigens nicht die "richtigen" Geländewagen, die die 2,8 t-Regelung gerichtlich (für alle) erstritten ahben, sondern die massenweise Zulassung der modernen Diesel-SUV-Kisten, die mit diesen Motoren die PKW-Abgasvorschriften nie geschafft hätten.
Daher wurden über die N1-Regelung (über 2,5 t) zulassungsfähig gemacht und kiegten dann dazu gleich noch 2,8 t reingequält, um auch noch wenig Kfz-Steuern zu zahlen.

Und das ist eine Sauerei, denn es wäre möglich diese Kisten mit vernünftigen Motoren mit PKW Euro III und IV zu bauen.

Natürlich war es billiger die ollen Maschinen zu nehmen und im Zuge der grenzenlosen Gewinnmaximierung nutzen die Autohersteller diese Mögichkeit weiterhin.

Wie immer gehts auf allen Seiten nur um die Kohle.
Zu Lasten der Steuerzahler und der Umwelt.

Grüsse

uwe

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