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Date: March 11, 2002 at 10:32:14
From: R.Lang, [p5085bfb1.dip.t-dialin.net]
Subject: Re: Nachtrag Stellungsnahme DEUTSCHER ZOLL

Ich habe hier eine Kopie eines Schreiben des Hauptzollamtes Kehl vorliegen. Hierrinn ist wie folgt argumentiert:

Sehr geehrter Herr ...

aus mineralölsteuerrechtlichen Gesichtspunkten spricht nichts gegen die Nutzung von pfanzlichen Ölen als Kraftstoff.

Der Mineralölsteuer unterliegen gem. §1 Absatz 3 N6. des Mineralölsteuergesetzes alle Mineralöle, die zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt sind. dem § 1 Absatz2 Nr.1 der aktuellen Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung ist zu entnehmen, daß Waren aus nachwachsenden Rohstoffen mit einem Gehalt an Kohlenwasserstoffen von nicht mehr als drei Volumenprozenten, die zur Verwendung als Kraftstoff bestimmt sind, nicht als Mineralöle im sinne des Mineralölsteuergesetzes gelten. Wenn diese pflanzlichen Öle den Kohlenwasserstoffgrenzwert nicht überschreiten unterliegen sie auch nicht der Mineralölsteuer und können verbrauchsteuerfrei als Kraftstoff für Kraftfahrzeuge eingesetzt werden.

Mithin handelt es sich um keinen Verstoß im Sinne des Verbrauchssteuerrechts.

Dies ist die Auskunft des Hauptzollamtes Kehl an einen POM einer
Polizeibehörde.

Die kopie kann bei dem Treffen am 23.3 in Dortmund eingesehen werden.

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