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Date: November 10, 2002 at 15:26:45
From: Hans Fürthbauer, [linzu5-101-249.utaonline.at]
Subject: Re: Na ja, da hast Du schon etwas über das Ziel geschossen ...

Hallo Rainer,

tut mir leid, aber da sind wir uns (ausnahmsweise) nicht einig. Du sprichst von "Wachstumsprozessen von Verschleissmechanismen, die durch falsches Schmiermittel beschleunigt werden". Das stimmt so nicht, denn die Verschleißmechanismen werden durch falsches "Schmiermittel" - wie Benzin - überhaupt erst ausgelöst.

Noch ein Zitat aus Deinem Beitrag: "Die Erwähnung von Langzeiteffekten zeigt daß das Schädigungsereigniss weit vor dem Eintritt des Gesamtausfall des Systems stattgefunden haben kann. Dies ist ein Risiko das der Erzeuger eines solchen Produktes während der Risikoabschätzung bei der Definition des Produktes als für den Kunden akzeptabel eingestuft hat oder einfach nicht berücksichtigt hat".

Stimmt auch nicht: Der Erzeuger geht von einem korrekten Betrieb aus. Denn alle Eventualitäten kann er nicht berücksichtigen. Vielleicht probiert es mal einer mit Wasser, statt mit Diesel. Schädigungsereignisse" treten meines Wissens immer vor einem Ausfall auf. Der zeitliche Abstand zwischen Schädigung und Ausfall ist halt variabel. Daraus mangelnde Sorgfalt des Erzeugers abzuleiten, wäre sehr dubios. Schäden an Einspritzanlagen durch Falschbetankung mit Benzin kenne ich bei den Bosch-Produkten schon mit der VA-Pumpe. Bei der Bosch-VE habe ich selbst Versuche mit Benzinzusatz gefahren und kenne die Auswirkungen sehr genau. Eine Lucas-Pumpe mit Benzinzusatz ist ebenfalls schnell hinüber. Und die VP44 hält Benzin auch nicht aus. Also kein CR-Spezifikum.

Wenn jemand Benzin statt Diesel tankt, verwendet er ein Betriebsmittel, das für einen Dieselmotor nicht vorgesehen ist. Macht er es absichtlich, dann macht er damit einen bewußten "Mißbrauchstest". Macht er es versehentlich (und das war der Anlaß meines obigen Beitrags) macht er einen ihm zunächst unbewußten Fehler. Für diesen Fehler jetzt den Hersteller der Einspritzausrüstung oder den Fzg.-Hersteller verantwortlich zu machen, halte ich für einen Nonsens. Die Anlage ist für Dieselbetrieb ausgelegt und für sonst nichts.

Selbstverständlich könnte man eine entsprechende Sensorik einbauen. Aber doch nur für die wenigen Einzelfälle, wo halt Mist gebaut wurde. Das halte ich für sehr stark übertrieben. Als Kunde würde ich dafür nicht dafür zahlen wollen. Ich brauche diesen zusätzlichen "Hosenträger" zum serienmäßigen "Gürtel" nicht.

Deine Forderung nach Verantwortungsübernahme des Fzg.-Herstellers bei einer klaren Fehlleistung des Betreibers könnte man ja auch auf andere Situationen anwenden: Jemand fährt gegen einen Baum, weil er kurz mal nicht aufgepaßt hat. Jetzt könnte er den Fzg.-Hersteller klagen, weil er keine Sensorik dafür vorgesehen hat, die eine Unaufmerksamkeit registriert und Alarm auslöst, oder keinen Abstandssensor eingebaut hat, der den Fahrer vor dem Aufprall gewarnt, oder gar eine Vollbremsung eingeleitet hätte.

Die "Hochleistungstechnologie", von der Du in Deinem letzten Absatz sprichst, ist nichts anderes als die konsequente Weiterentwicklung der Dieseleinspritzung. Einerseits von den Herstellern aus eigenem Antrieb zur Innovation erstellt, andererseits vom Gesetzgeber indirekt über die Abgasgrenzwerte gefordert. Selbstverständlich sind die Produkte mit größter Sorgfalt entwickelt und erprobt worden, bevor sie in Serie gegangen sind.

Rechtsstreite hat es schon immer gegeben. teilweise mit ähnlichen Argumentationen. Da gibt es Gewinner, Verlierer und Vergleiche. Ich denke nicht, daß meine technischen Hinweise eine Grundlage für zukünftige Rechtsstreite sein werden. Das würde ich dann als "Mißbrauch" sehen, denn sie waren nicht für einen Rechtsstreit, sondern als Hilfe für den Betroffenen für den Fall der Fälle gedacht.

MfG Hans F.

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